Rückabwicklung – Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de Rechtsanwälte Fri, 14 Jan 2022 17:26:21 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.9.11 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2020/04/cropped-firmenicon-32x32.png Rückabwicklung – Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de 32 32 NEUSTART RÜCKTRITT LEBENSVERSICHERUNG 1! https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/neustart-ruecktritt-lebensversicherung/ Fri, 14 Jan 2022 17:26:21 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12980

NEUSTART RÜCKTRITT LEBENSVERSICHERUNG 1!

A   Geld zurück aus Verträgen, 15 bis 20 % und mehr im rechnerischen Durchschnitt.

Es lohnt sich wieder und immer mehr,  seine alte oder gekündigte Lebensversicherung zu widerrufen und rückabwickeln zu lassen, da meistens der Rückkaufswert der Versicherungen schlechter ist als die über die Jahre eingezahlten Beiträge.

 

B   Seit einigen Jahren ist es möglich und etlichen Versicherungsnehmern auch bekannt, daß man seine vor Jahren, meist vor 2008, abgeschlossene Lebensversicherung auch noch nach vielen Jahren widerrufen kann, wenn der Vertrag fehlerhaft zustande kam und die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.

Der große Vorteil: Man bekommt alle Beitrage zurück!

Bei Verträgen die ab 2008 abgeschlossen worden waren, bekam allerdings ein Versicherungsnehmer nach deutscher Rechtsanwendung bislang oft nur den Rückkaufswert bei Widerruf erstattet.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis als europarechtswidrig beurteilt. 

Dadurch gibt es einen fundamentalen Neustart Rücktritt Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer hat nun die neue und noch bessere Chance aus seiner unattraktiven Lebensversicherung auszusteigen und kann alle eingezahlten Beiträge zurückverlangen.

Diese haben – in den deutschen Medien eher unterdrückte – Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich gemacht. Wie gesagt, in der deutschen Öffentlichkeit eher unbeachtet, weil Zeitungen und Fernsehen kaum darüber berichtet haben hat der EuGH am 19 . Dezember 2019 drei sehr verbraucherfreundliche Urteile erlassen, die in die deutsche Rechtslage einbezogen müssen.

Es handelt sich dabei um die Entscheidungen mit den Aktenzeichen C-355/18, C-356/18 , C- 357/18 und C-479/18.

Ganz besonders betroffen sind von diesen Entscheidungen und der neuen, verbraucherfreundlicheren Rechtslage die Versicherungsgesellschaften, die seit jeher eben konkret auf Rücktrittsbelehrungen, also auf den Rücktritt (statt der Widerrufs) abgestellt haben.

Hier seien nachfolgend zunächst die deutschen Versicherungsgesellschaften genannt, die in besonderer Weise von den Urteilen des EuGH betroffen sind, obwohl auch die meisten anderen Versicherungsgesellschaften davon ebenfalls betroffen sein dürften, wie weiter unten dargestellt.

 

C  Die deutschen Versicherer:

AachenMünchner Versicherung, umbenannt in Generali Lebensversicherung, auch umbenannt in Proxalto Versicherung

Aspecta Lebensversicherung, verschmolzen zu HDI Lebensversicherung

Cosmos Direkt Lebensversicherung

DEVK Lebensversicherung

ERGO Lebensversicherung , verschmolzen mit ehemals Victoria Lebensversicherung

LVM Lebensversicherung

NeueLeben Lebensversicherung

Postbank Lebensversicherung

Skandia Lebensversicherung

TARGO Lebensversicherung , verschmolzen mit ehemals CIV Lebensversicherung

Vorsorge Lebensversicherung, jetzt ERGO Vorsorge Lebensversicherung genannt

 

Hinzu kommen die formell in Liechtenstein angesiedelten Lebensversicherer, die aber fast ausschlißlich ihre Versicherungsverträge in Deutschland verkaufen, nämlich:

PrismaLIFE Lebensversicherung

AtlanticLux Lebensversicherung

Clerical Medical Insurance/ Lebensversicherung

 

außerdem:

Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung, eine Tochter der ERGO Versicherungsgruppe

D  Gute Chancen für Verbraucher

Versicherungsnehmer dieser Versicherungsgesellschaften haben – jeweils von der Vertragsgestaltung im Einzelfall abhängig – die besten Aussichten sich von ihren Lebensversicherung durch Rückabwicklung zu lösen.

Dabei ist es gleichgültig, ob der Versicherungsvertrag noch läuft, beitragsfrei gestellt oder bereits gekündigt worden ist!

Aber auch Versicherte, die Ihre Verträge bei anderen Gesellschaften abgeschlossen haben, bekommen durch die weiteren Einzelheiten der Urteile des EuGH bessere Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Versicherungen.

Nach den neueren Vertragsgestaltungen der Versicherer soll bei Rücktritt bzw. Widerruf nur der Rückkaufwert ausgezahlt werden.

Diese Handhabung ist aber mit den genannten Urteilen des EuGH unvereinbar.

Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf alle ihre gezahlten Beiträge.

Dies ist die für den Verbraucher frohe Botschaft der Urteile der EuGH. Für die an dem Urteilstext interessierten zitieren wir nachfolgend auszugsweise gekürzt aus den Urteilen. Da hier Richter der unterschiedlichsten Muttersprachen innerhalb der Europäischen Union in einer gemeinsamen Kammer entscheiden, gibt es jeweilige Übersetzungen der Urteile in den Sprachen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Dadurch wirken die Entscheidungstexte immer länger und formalistischer formuliert.

Die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat wie folgend – in der amtlichen Übersetzung ins Deutsche – in den Verfahren C-479/18 sowie c-355/18 ff  geurteilt:

 

Die Rechtsvorschriften zur Lebensversicherung dahin auszulegen, dass die Rücktrittsfrist bei einem Lebensversicherungsvertrag auch dann ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt worden ist, dass der Vertrag geschlossen ist, wenn in den Informationen , die der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt,

nicht angegeben ist, dass die Erklärung des Rücktritts nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht keiner besonderen Form bedarf, oder

eine Form verlangt wird, die nach dem auf den Vertag anwendbaren nationalen Recht oder den Bestimmungen des Vertrags nicht vorgeschrieben ist, solange dem Versicherungsnehmer durch die Informationen nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben. Die vorlegenden Gerichte werden im Wege einer Gesamtwürdigung , bei der insbesondere dem nationalen Rechtsrahmen und den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen sein wird, zu prüfen haben, ob den Versicherungsnehmern diese Möglichkeit durch den in den ihnen mitgeteilten Informationen enthaltenen Fehler genommen wurde.

Weiterhin führt der EuGH aus, dass das Rücktrittsrecht nicht zu laufen beginnt, wenn die Informationen über das Rücktrittsrecht derart fehlerhaft sind, dass dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit genommen wird, sein Rücktrittsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben.

Dann folgt die vielleicht wichtigste Entscheidung des EuGH unter I Ziffer 4:

Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619 in der durch die Richtlinie 92/96 geänderten Fassung, Art. 35 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Versicherer einem Versicherungsnehmer, der von seinem Vertrag zurückgetreten ist, lediglich den Rückkaufswert zu erstatten hat.

Dies bedeutet, daß der Versicherer dem Verbraucher, also dem Versicherungsnehmer, alle von diesem eingezahlten Beiträge zu erstatten hat.

Was ist jetzt mit den bestehenden oder gekündigten Lebensversicherungen zu tun?

 

F  Es geht um Ihr Geld. Die vermeintlich gute Altersabsicherung durch eine Lebensversicherung ist nicht mehr. Was in früheren Zeiten einmal gut und wichtig war, gilt nun schon viele Jahre aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr.

Entscheidender Grund hierfür sind die seit Jahren sinkenden Zinsen auf die eingezahlten Beiträge.

Im neuen Jahr 2022 wird ein trauriger Negativrekord erreicht. Der Garantiezins ist auf 0,25 % gesenkt worden!

Selbst der für Teile – nicht den Gesamtbetrag – deseingezahlten Kapitals vielleicht im Einzelfall noch bestehende Garantiezins von bis zu 2,75 % wird aber durch die seit 2021 stark gestiegene Inflation mehr als völlig aufgefressen. Die Inflationsrate ist jetzt schon höher.

Mit anderen Worten: Monat für Monat wird Ihr Kapital in Ihrer Lebensversicherung weniger und damit eine etwaige RENTE ZUM ENDE DER LAUFZEIT VIEL GERINGER ALS EINMAL VERSPROCHEN WORDEN IST.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen empfehlen jedem Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen prüfen zu lassen. Dies geschieht am Besten durch Übermittlung von Kopien (bzw. e-mail) des Vertrages, des Antrages und der vorhandenen Versicherungsbedingungen.

Die Prüfung erfolgt unverbindlich und binnen 7 Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Das Ergebnis wird offen und  OHNE WENN UND ABER mitgeteilt.

Es liegt dann nach Vorlage der Empfehlung durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen am Versicherungsnehmer zu entscheiden, was er unternehmen will. Dabei kann er wenn gewünscht auch noch unverbindlich weitergehend beraten werden. Wichtig ist immer, daß der Versicherte bestmöglich über alle wichtigen Umstände, die Chancen und Risiken aufgeklärt ist und im übrigen von den aus anderen Verfahren gemachten Erfahrungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht profitieren kann. Außerdem muß die Kostenfrage in der jeweiligen Relation klar abgeklärt sein.

G  Die maroden Versicherer

Leider muß der Versicherte in den heutigen Zeiten auch wissen, daß sein über die Jahre angelegtes Geld bei zahlreichen  Lebensversicherungsgesellschaften nicht mehr sicher sein könnte und vielfach bereits nicht mehr sicher ist.

Bei Lebensversicherern, die Ihren Sitz nicht in der Europäischen Union haben, wozu jetzt bekanntlich auch Großbritannien bzw. England nicht mehr gehören, gibt es praktisch keine Absicherung für die Anleger und Versicherten.

Aber leider sieht es auch bei vielen deutschen Versicherungsgesellschaften nicht mehr so rosig aus, in etlichen Fällen sogar richtig schlecht.

Die Aufsichtsbehörde für die Versicherungsgesellschaften, die BAFIN, hat kürzlich mitgeteilt, daß 34 deutsche Versicherer unter ihrer besonderer Aufsicht stehen, also wirtschaftlich gefährdet sind.

Das heißt für den Versicherten, der bei der “falschen” Versicherung Anleger und Versicherter ist, in seinem Interesse möglichst schnell von dieser Gesellschaft wegzukommen. Da lohnen sich in jedem Fall die Kosten für Gericht und Anwalt, wenn ansonsten vielleicht die gesamten angelegten Gelder gefährdet oder weg sind.

Es gibt auch keine wirklich Absicherung der Versicherten vor Konkurs, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit der doch zahlreichen Versicherungsfirmen , also, wie man früher einmal sagte, keine Mündelsicherheit.

Es gibt zwar tatsächlich einen sogenannten Rettungsschirm, nämlich die Protektor AG. Diese Gesellschaft  ist aber kaum mehr als Augenwischerei. Die Protektor AG ist mit einem Kapital von ca. 350 Millionen Euro ausgestattet. Bitte Nachdenken : Diese Summe reicht nicht um die Insolvenz auch nur eine kleinen mittleren Versicherungsunternehmens abzudecken! Und es gibt eben laut BAFIN weit mehr als 30 gefährdete Versicherer. Aufgrund der Zinssituation wird sich diese gefährliche Wirtschaftslage auch weiterhin  schlecht für Verbraucher entwickeln.

 

ES IST IHR GELD WELCHES  SIE SICH WIEDERHOLEN MÖCHTEN UND SOLLTEN!

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Widerruf AachenMünchner-Generali Versicherungen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/widerruf-aachenmuenchner-generali-versicherungen-moeglich/ Thu, 06 Jan 2022 16:48:33 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12972

Widerruf AachenMünchener – Generali Versicherungen

 

Wer als Versicherungsnehmer, insbesondere in der Zeit zwischen 2004 und 2009, einen Rentenversicherungsvertrag bei der damals AachenMünchener Lebensversicherung – heute Generali – abgeschlossen hat, muss fast immer feststellen, dass der sogenannte Rückkaufswert bei Kündigung der Versicherung deutlich niedriger ist als die von ihm während der Laufzeit eingezahlten Beiträge.

 

Viele Versicherungsnehmer stehen daher dann immer vor der Entscheidung, den Vertrag zu kündigen und damit den Verlust gleich zu realisieren. Andere Versicherungsnehmer halten es für vernünftiger, die vereinbarten Monatsbeiträge weiter zu zahlen und das Ende der Laufzeit des Vertrages, wenn es noch in einigermaßen überschaubarer Zeit zu liegen kommt, abzuwarten.

 

Diese Versicherungsnehmer sollten ihren Standpunkt aber unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder fachkundigen Rechtsanwaltes überprüfen. Letztendlich vernichten diese Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge treu und brav weiterbezahlen, bei jeder Überweisung einen Teil ihres Geldes sofort, den Rest in größeren Teilen wahrscheinlich später.

 

Der Wert des Versicherungsvertrages, der Rückkaufswert, hinkt ja nach wie vor hinter den Einzahlungsbeträgen her.

 

Dies ist ja sogar schlechter als die gegenwärtige Null-Zins-Phase. Die Versicherten machen Minus/Verluste!

 

Niemand sollte hoffen, dass sich die Lebensversicherungen wieder erholen und künftig wieder Zinsen zahlen. Das Modell der Kapitallebensversicherung in Deutschland ist tot.

 

In der Vergangenheit haben viele Menschen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, um damit für ihr Alter vorzusorgen.

 

Diese Hoffnung wird sich jedoch nicht erfüllen, da in den meisten Fällen der Auszahlungsbetrag im Alter deutlich unter dem liegt, was seinerzeit vorgerechnet wurde.

 

Die Zinsen, die von den Lebensversicherungsgesellschaften gezahlt werden, fallen ständig, Jahr für Jahr, und liegen jetzt unter einem Prozent!

 

Hinzu kommt das Modell, die Konstruktion der Kapitallebensversicherung, die ja aus zwei Bestandteilen besteht:

 

Zum einen geht es um die Kapitalbildung, für die nuir ein Teil der monatlich gezahlten Prämie verwandt wird. Nur auf diesen Teil der Prämie gibt es überhaupt Zinsen!

 

Der restliche Teil der monatlich gezahlten Prämie wird für das mitversicherte Risiko, die Todesfallversicherung, verwandt. Wenn das Risiko nicht eintritt, ist dieser Teil der monatlich gezahlten Prämien schlichtweg verbraucht und dient nicht der Kapitalbildung für das Alter.

 

Die Attraktivität einer Lebensversicherung bestand in früheren ja Jahrzehnten in der sogenannten Überschußbeteiligung.

 

Damals verwandten die Lebensversicherungen einen Teil der von ihnen erzielten meist recht üppigen Gewinnen, um die Kunden, die Versicherten, daran zu beteiligen. Dies hat die Auszahlungsleistung der Lebensversicherung attraktiv gemacht. Diese Zeiten sind aber schon lange  endgültig vorbei, da die Lebensversicherungsgesellschaften kaum noch Gewinne erwirtschaften.

 

Ein weiterer Nachteil der laufenden Lebensversicherungen ist, dass von dem angesparten Kapital immer wieder Beträge für die laufenden Verwaltungskosten und die Betreuungskosten durch Versicherungsvertreter verwandt werden. Auch dadurch wird das Kapital und die Leistungen im Alter verringert.

 

All diese Faktoren führen dazu, dass die Fortführung einer Lebensversicherung in nahezu keinem Fall attraktiv oder empfehlenswert ist.

 

Welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, zeigen wir im Folgenden auf.

 

Zunächst aber weisen wir auf die allergrößte Gefahr hin, die nicht am System der Lebensversicherung an sich oder dem Lebensversicherungsvertrag liegt, sondern an dem finanziellen Zustand der einzelnen Lebensversicherungsgesellschaft.

 

Lebensversicherer drohen Pleite zu gehen

 

Nach Erfahrungen und Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen glauben die allermeisten Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der sie finanziell engagiert sind, keine finanziellen Probleme hat. Diese goldenen Zeiten sind allerdings vorbei.

 

Anders ausgedrückt, fast niemand kommt von selbst auf die Idee, dass eine Versicherungsgesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten sein kann.

 

 

Wirtschaftlich stabil mit guter Zukunftsaussicht dürften erschreckenderweise nur noch eine gute Handvoll von Lebensversicherungsgesellschaften sein.

 

Dies ist keine Spekulation. All dies beruht auf der offiziellen staatlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist eine deutsche Anstalt des öffentlichen Rechtes des Bundes und hat ihren Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main.

 

Die BaFin hatte erstmals im Jahr 2019 eine Mitteilung aufgrund einer Studie veröffentlicht, dass 22 von insgesamt 84 Versicherungsgesellschaften große finanzielle Probleme haben und dass deren wirtschaftliche Zukunft und Fortbestehen nicht gesichert sein könnten.

 

In Amtssprache wird dies etwas verschleiernd ausgedrückt, dass diese Versicherungsgesellschaften unter besonderer Beobachtung und Aufsicht der BaFin stehen.

 

Zwischenzeitlich wird die Zahl der Versicherungsgesellschaften, die in großen finanziellen Schwierigkeiten sind, auf über 35 Gesellschaften eingeschätzt.

 

Was bedeutete das für den einzelnen Versicherungsnehmer?

 

Wenn eine Versicherungsgesellschaft pleitegeht, ist der jeweilige Versicherungsnehmer nicht mit seinem Einlagevermögen geschützt. Der größte Teil des Kapitals der Versicherten wäre bei einer Insolvenz verloren.

 

Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen sind viele Versicherungsnehmer der Auffassung, dass ihre Kapitaleinlagen bei Versicherungsgesellschaften gegen Insolvenz geschützt sind. Dies ist nur formell zutreffend und in tatsächlicher Hinsicht ein Märchen.

 

Jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland ist Zwangsmitglied der Absicherung für wirtschaftliche Schwierigkeiten, der sogenannte Schutzschirm „Protektor“.

 

Bei dem Protektor handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, der ein Kapital von etwa 300 Mill. Euro zur Verführung steht. Dieses Kapital reicht nicht einmal aus, um die Insolvenz zur einer der kleinsten Lebensversicherungsgesellschaften abzudecken. Für die zweite Lebensversicherung oder jede weitere Lebensversicherung, die in Insolvenz gehen würde, steht überhaupt kein Kapital aus der Protektor AG mehr zur Verfügung. Jeder kann sich nun selbst ausrechnen, was es bedeutet, wenn es mittlerweile über 30 Lebensversicherungsgesellschaften gibt, die unter besonderer Beobachtung der BaFin stehen.

 

Aus all dem gibt es nur einen sinnvollen wirtschaftlichen Schluß:

 

Jeder Versicherungsnehmer sollte nach Möglichkeit seine Kapitalanlage bei einer Lebensversicherungsgesellschaft beenden, zumindest aber nachhaltig überprüfen. Sicherlich gibt es einige sehr große Lebensversicherungsgesellschaften, die finanziell so stark sind, dass sie nicht in eine Insolvenz gehen würden, ohne dass der Staat hilft.

 

Dies gilt aber nur für sehr wenige Versicherungsgesellschaften.

 

Dass diese Gefahr eines Kapitalverlustes sehr groß ist, zeigt dafür hinaus die Reaktion zahlreicher Lebensversicherungsgesellschaften selbst.

 

Lebensversicherer geben auf- Verkaufen ihre Lebenssparte

Es gibt mittlerweile etliche Lebensversicherungsgesellschaften, die ihrem eigenen Produkt, der eigenen Lebensversicherung, nicht mehr vertrauen. Diese Gesellschaften haben ihre gesamte Kapitallebensversicherung komplett an völlig unbekannte Firmen, meistens mit ausländischem Hintergrund, verkauft.

 

So hat sich die Generali Lebensversicherung von ihrem Lebensversicherungsgeschäft getrennt. Der Käufer der bestehenden Lebensversicherungsverträge wird von chinesischem Kapital getragen. Dieser sogenannte Run-Off wurde von der Generali Leben bereits 2018 durchgeführt, wobei über vier Millionen Lebensversicherungsverträge an die Viridium.

 

Der Kunde ist nun Versicherungsnehmer bei der Viridium und hat keinerlei Wissen oder Kontrolle darüber, wer seine Versicherung und seine Kapitalanlagen betreut und was mit dem Geld überhaupt geschieht.

 

Durch Run-Off sind mittlerweile verschwunden die Baseler Lebensversicherungs AG, die ARAG Lebensversicherungs AG, die DeltaLloyd Lebensversicherungs AG, die ehemalige Victoria Lebensversicherung AG sowie weitere Gesellschaften.

 

Zahlreiche Lebensversicherungsgesellschaften planen für die Zukunft den Run-Off ihrer Lebensversicherungssparte.

 

Die Kapitallebensversicherung hat also keine Zukunft. Das Kapital der Einzahler, der Versicherten, wird Jahr für Jahr mehr vernichtet, möglicherweise in einzelnen Fällen sogar vollständig.

 

Was können die Versicherten tun?

 

Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages beendet immerhin diese auf lange Dauer angelegte Risikobeteiligung und die künftige Kapitalvernichtung. Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages führt allerdings zu erheblichen vertraglichen Abzügen. In den meisten Fällen bekommt der Kunde deutlich weniger heraus als er eingezahlt hat.

 

Die zweite Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung, die gerne in Anspruch genommen wird in der Hoffnung, dass der jetzige Stand gewissermaßen eingefroren wird und das Kapital in jetziger Höhe in der Zukunft zur Verführung steht. Dies ist ein Irrglaube:

 

Die Kostenbelastung der Verträge geht nämlich Jahr für Jahr weiter. Die Lebensversicherungsgesellschaften entnehmen von dem angesparten Kapital jedes Jahr Geld in Höhe von bis zu 4 % des angesparten Kapitals und teilweise mehr.

 

Das Kapital und damit die erhoffte Altersleistung reduziert sich daher stark. Die Beitragsfreistellung ist mithin keine Alternative.

 

Vertragsausstieg durch:  Widerruf   AachenMünchner -Genenerali Verträge möglich – Aber auch anderer Versicherer

 

Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof (BGH) haben die Verbraucherrechte seit dem Jahr 2013 gestärkt und teilweise neu begründet. Der deutsche Gesetzgeber hat die Lebensversicherungsgesellschaften lange geschützt und diese Widerrufsmöglichkeiten nicht gesetzlich geregelt. Das Recht des Europäischen Gerichtshofes in Verbindung mit der Rechtsanwendung durch den BGH geht aber vor.

 

In den meisten Fällen sind die Lebensversicherungsverträge in der Vergangenheit infolge schlechter oder bewusst falscher Beratung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen. Die Lebensversicherungsgesellschaften haben dazu ein Übriges getan und in ihren Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang aufgeklärt.

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Versicherungsgesellschaften im Falle eines Widerrufes alle eingezahlten Prämien an die Versicherten zurückzahlen müssen (Urteil vom 19.12.2019, Az. C 355/18 – C 357/18, C – 479/18).

 

Der Europäische Gerichtshof entscheidet in seinem Urteil nun zwischen Versicherungsverträgen mit einer Rücktrittsbelehrung einerseits und einer Widerrufsbelehrung andererseits.

 

Danach wären Verträge mit Rücktrittsbelehrungen nahezu regelmäßig rückabzuwickeln, nämlich durch Erklärung des Rücktrittes, weil keine ordnungsgemäße Belehrung zum Rücktritt stattgefunden hat.

 

Nachfolgend stellen wir eine alphabetische Tabelle der Versicherungsgesellschaften auf, die eine Widerrufsbelehrungen zu ihren Verträgen, sondern sogenannte Rücktrittsbelehrungen gegeben haben:

 

AachenMünchener Lebensversicherung AG

Aspekta Lebensversicherung AG

Cosmos Lebensversicherung AG

DEVK Lebensversicherung AG

LVM Lebensversicherung AG

Postbank Lebensversicherung AG

Skandia Lebensversicherung AG

Targo Lebensversicherung AG

Vorsorge Lebensversicherung AG.

 

Hinzu kommen noch folgende Lebensversicherungsgesellschaften mit Sitz im Nicht-EU-Ausland:

 

PrismaLife AG

AtlanticLux AG

Clerical Medical

 

sowie mit der EU-Gesellschaft

 

Vorsorge Luxemburg S.A.

 

Insbesondere bei Lebensversicherungsgesellschaften lohnt sich eine fachkundige rechtliche Überprüfung der Vertragsbedingungen.

 

Für eine fachlich intensive und ordentliche Überprüfung werden Kopien der Anträge des Versicherungsabschlusses sowie des Versicherungsvertrages einschließlich der Versicherungsbedingungen, soweit sie zur Verfügung gestellt wurden, benötigt.

 

Diese Vertragsunterlagen können gefaxt oder per E-Mail oder aber auch als Kopien per Post an die Rechtsanwälte Gödel & Collegen übersandt werden.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen überprüfen die so übersandten Unterlagen regelmäßig innerhalb von sieben Arbeitstagen auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufes und der Rückabwicklung der Versicherung.

 

Entscheidend ist dabei, dass nach vorläufiger Beurteilung nur aussichtsreiche Widerrufsmöglichkeiten von Lebensversicherungsverträgen berücksichtigt werden sollen. Es macht wenig Sinn, ein Verfahren zu beginnen, bei dem von Anfang an keine gute Erfolgsaussicht gesehen werden kann.

 

An dieser Stelle zeigt sich, welche Anwaltskanzlei hier eine ordentliche unverbindliche Prüfung vornimmt und das Ergebnis der Prüfung objektiv dem nachfragenden Versicherungsnehmer mitteilt, und welcher Kanzlei es nur auf Durchführung eines neuen Mandates ankommt. Der letzte Punkt wird leider von sogenannten „Versichertengemeinschaften“ oder „Schutzgemeinschaften“ gepflegt. Diese Gesellschaften machen intensiv Werbung und fordern potentielle Kunden ebenfalls auf, Versicherungsunterlagen zur Prüfung einzureichen. Was meistens verschwiegen oder versteckt wird, ist, dass diese Gesellschaften selbst mit eigenen Mitarbeitern diese Prüfungen nicht durchführen dürfen, sondern die Prüfung dann an externe Rechtsanwälte weitergeben. Letztendlich müssen diese Firmen aber für ihre Personal- und sonstigen Kosten natürlich Umsätze generieren, weshalb dann Pauschalen oder gar Mitgliedsbeiträge von potentiellen Kunden verlangt werden.

 

Diese Geschäftsidee mag für diese Firmen gut sein, nicht aber für Versicherte. Jeder Versicherte sollte die Prüfung direkt Anwälten überlassen, die sich mit dieser Thematik der Lebensversicherungen intensiv und nachhaltig bereits über Jahre beschäftigt haben.

 

Nach statistischen Auswertungen gab es allein in Deutschland im Jahr 2020 noch rund 82 Mill. laufende Lebensversicherungsverträge im Bestand. Dabei sind keine Lebensabsicherungen über Pensionsfonds oder Pensionskassen berücksichtigt, die ebenfalls in sehr großem Umfang noch solche Lebensversicherungsverträge unterhalten.

 

Ein weiterer statistischer Wert daraus ist, dass die Beitragseinnahmen aus diesen Lebensversicherungsverträgen auf knapp über 100 Milliarden Euro jährlich belaufen dürften.

 

Ganz erstaunlich ist, dass nach Mitteilung der GdV es im Jahre 2019 über 10 Mill. neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge zusätzlich gab. Man kann nur vermuten, dass diese Lebensversicherungsverträge zum einen durch hohe Überzeugungskraft oder Überrumpelung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen sind, zum anderen aber durch den Druck insbesondere von Volksbanken und Sparkassen, die meistens hauseigene Lebensversicherungsprodukte zur Absicherung von Krediten an ihre Kunden verkauften.

 

Zeit zu Handeln

 

Es zeigt sich also, dass in der Summe viel zu tun ist und jeder einzelne Versicherte seine Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen sollte.

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Teil 3: Die Rürup – aussteigen oder weiterzahlen? https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/teil-3-die-ruerup-aussteigen-oder-weiterzahlen/ Wed, 09 Dec 2020 11:48:14 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12854

Mit unseren Teilen: “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung und Folgen informiert sowie einen Ausblick auf die Zukunft der Rürup / Basisrente im Hinblick auf den Garantiezins und den Hochrechnungszins vorgenommen.

In “Teil 3: Die Rürup – Aussteigen oder weiterzahlen” berichten wir aus der Praxis. Nennen Fallbeispiele und zeigen Lösungsansätze auf, damit Sie sich besser eine Meinung bilden können.

Denn es wird immer wichtiger sich zu überlegen, ob man aus der Rürup aussteigt oder weiterzahlt.

 

Aus der Rürup aussteigen oder weiterzahlen?

Die Rürup (Basis) Rente kann nicht gekündigt werden. Allenfalls ist eine Beitragsfreistellung möglich.

 

Fall “Der verstorbene Ehemann”:

Seit 2019 vertreten wir eine Mandantin, die vor über einem Jahr Witwe geworden war. Ihr Mann verstarb plötzlich mit Mitte 40 und hinterließ 2 minderjährige Kinder. Er war selbständig und hatte in 2010 einen Rürup-/ Basisrentenvertrag abgeschlossen, wärmstens empfohlen von seinem Vermittler.

Dieser Basisrentenvertrag sollte außer einem noch finanzierten Einfamilienhaus die einzige private Absicherung (neben einer kleinen Rentenanwartschaft) für ihn und seine Frau sein.

Nach dem Tod Ihres Mannes erfuhr unsere Mandantin nun von der privaten Rentenversicherung, dass es leider keinerlei Auszahlung aus dem Rürupvertrag gebe.

Diese Information ist vom Vertrag her gesehen zutreffend.

 

Nachteil einer Rürup Rente bei vorzeitigem Tod:

Ein großer Nachteil bei Rürup-/ Basisverträgen ist, dass es grundsätzlich bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers keine Zahlungen gibt. Ein Totalverlust für die Witwe oder den Witwer. Auch die Kinder bekommen nichts. Eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die eine Möglichkeit bieten, einen frühen Todesfall abzusichern.

Aber darüber muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss aufgeklärt werden, was aber meistens nicht geschieht.

So auch bei unserer Mandantin. Nun hat sie allerdings insoweit Glück, als das der Vermittler bei Vertragsschluss kein Beratungsprotokoll angefertigt hat.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Lösungsansatz Schadensersatz?

Nach aktueller Rechtsprechung ist der Ansatzpunkt für Schadensersatz die unterbliebene Aufklärung durch den Vermittler verbunden mit dem fehlenden Beratungsprotokoll.

Ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Versicherungsgesellschaft ist zu raten.

In unserem Fall “Der verstorbene Ehemann” hat unsere Mandantin alle von ihrem Ehemann gezahlten Beiträge zurückgezahlt bekommen.

Dies ist nur ein Beispiel unter vielen Basisrenten – Rürupverträgen, die für den Versicherten nicht günstig sind.

Empfehlung: Rürup / Basisrente unverbindlich und kostenlos überprüfen lassen.

Jeder Versicherte sollte seinen Basisrentenvertrag überprüfen lassen.

Liegt ein Beratungsfehler vor oder wurde ein Beratungsprotokoll nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt, besteht eine gute Aussicht auf einen erfolgreichen Widerruf des Rentenversicherungsvertrages. Häufig kommen erhebliche Zinsen dazu.

Ein Rürup Basisrentenvertrag mag für den Gutverdiener günstig gewesen sein, der die Beiträge steuerlich bis zu Obergrenze absetzen kann, der aber auch noch andere Reserven hat.

Ein Rürup Basisrentenversicherungsvertrag kann aber auch zum Totalverlust werden, weil die Versicherung pleite geht. Das haben viele Versicherte überhaupt noch gar nicht bedacht.

So gibt es auch zunehmend Versicherer, die Ihren eigenen Produkten nicht mehr zu vertrauen scheinen.

So hat sich zum Beispiel die GENERALI Lebensversicherung komplett von ihren Lebensversicherungen verabschiedet und verkauft. Die Verträge laufen nun unter  einer Gesellschaft PROXALTO.

Mehrere andere namentlich gut bekannte Versicherungen haben ebenfalls verkauft und neue Namen sind aufgetaucht. Die Versicherten sollten dringend prüfen, wer die neuen Eigentümer sind.

Zusammenfassung Rürup & Empfehlung:

Basisrentenverträge sind nicht übertragbar, nicht vererbbar und können nicht gekündigt werden.
Die Fonds die den Verträgen zugrunde liegen sind oft schlecht gelaufen, meistens aber zumindest in der Rentenpolice teurer als direkt bei einer Fondsbank gekauft. Die einzige Alternative scheint nur die Beitragsfreistellung zu sein. Aber diese Alternative führt häufig zu einer jährlichen Schmälerung Ihres angesparten Kapitals, nicht selten 2% bis 4 % .

Eine Überprüfung Ihres Basisrentenvertrage ( Rürup) auf Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung, wie eines Widerrufes bleibt unsere Empfehlung.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:

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Wie Kredit widerrufen und die Folgen des Widerrufes https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/wie-kredit-widerrufen-und-die-folgen-des-widerrufes/ Tue, 10 Nov 2020 08:15:57 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/2020/?p=12053

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Grundsätzlich kann fast jeder Kredit widerrufen werden, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist eingehalten wird.

Dies setzt natürlich voraus, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB von dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellt wurden. Dann kann der Kredit Widerruf nur in der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgen.

Davon gib es nach der Rechsprechung der Gerichte aber nun zwei Sonderausnahmen zum Kredit Widerruf:

 

 

Ausnahme 1: Kredi widerrufen wegen fehlender gesetzlicher Pflichtangaben § 492 Abs. 2 BGB

Mit einem Sensationsurteil vom 26.03.2020 stellt der EuGH ein verbraucherfreundliches Urteil gegen die eher bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Nach diesem Urteil läuft die Widerrufsfrist zum Darlehensvertrag nur an, wenn die Bank alle Pflichtangaben zum Vertrag und zum Widerruf im Vertragstext klar aufgeführt hat. Das bedeutet, dass insbesondere unmissverständlich die Bedingungen für den Widerruf und die Widerrufsfrist dargelegt sein müssen. Sonst können die Kunden den Kredit widerrufen, ohne Einhaltung einer Frist.

 

 

Ausnahme 2: Kredi widerrufen wegen Kaskadenverweisung auf Pflichtangaben in den Belehrungen zum Widerrufsrecht

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Kunden ihren Kredit widerrufen.

Achtung Kaskadenverweisung in Kreditverträgen kann nun zum Kredit Widerruf für Sie führen!

Eine Bezugnahme auf verschiedene Paragrafen von Gesetzen genügt nicht (sogenannte Kaskadenverweisung). So wurde in der streitigen Widerrufsbelehrung auf einen Paragraphen verwiesen, der wiederum selbst auf einen anderen Paragraphen verwies. Dies ist nach dem EuGH unzulässig.

Damit sind nicht die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erteilt worden. Kredit Widerruf ist somit möglich, weil die Widerrufsfrist nich zu laufen begonnen hat.

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kreditverträge aber solche Verweisungen enthalten und damit auch heute, nach Jahren des Abschlusses, widerrufbar sind. Betroffen ist jede Art von Kreditvertrag, egal ob Immobilienkredit, Autokredit oder Verbraucherkredit.

 

Dies gilt auch für Leasingverträge, die zusammen mit Autokreditverträgen allein etwa 20 Millionen Verträge insgesamt ausmachen.

 

 

Folge des Kredit Widerrufes:

Ein wirksamer Kredit Widerruf würde also zu den gegenwärtigen extremen Niedrigzinsen führen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen. Auch ein sogenanntes Forward-Darlehen muss nicht angenommen werden und eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung ist nicht zu zahlen.

Es würde sich also anbieten nun zu prüfen, ob man einen alten Kredit nicht rückwirkend durch Kredit Widerruf auflösen möchte und duch einen neuen Kredit bei einer anderen Bank mit Niedrigzinsen ersetzt.

Aber Achtung durch den Widerruf des Kredites wird die gesamte Darlehensumme abzüglich Ihrer gezahlten Raten sofort zur Rückzahlung fällig. Denn durch die Ausübung des Gestaltungsrechtes Kredit Widerruf wird der Kredit aufgelöst und so behandelt als hätte er nie bestanden. Sie haben daher das Darlehen ohne Kreditvertrag, also ohne Rechtsgrund, erhalten, sodass Sie den Kredit auch wieder herausgeben müssen.

Sie sollte daher vor dem Widerruf einmal informieren, welche Bank Ihnen die notwendige Darlehenssumme zu niedrigeren Zinsen zur Verfügung gestellt und wie schnell eine Auszahlung erfolgen kann. Wenn die Bank Ihnen dann zugesichert hat, dass bei späterem Abschluss das Darlegen auch ausgezahlt wird, können Sie den Kredit Widerruf bei Ihrem alten Kredit erklären. Sollte es zur Annahme Ihres Kredit Widerrufes durch Ihre alte Bank führen und Sie werden aufgefordert die Darlehenssumme umgehend zurückzuzahlen, dann müssten Sie schnellstmöglich mit Ihrer neuen Bank den neuen Kredit abschließen und auszahlen lassen, sonst kommen Sie in die Gefahr Schadensersatz gegenüber Ihrer alten Bank leisten zu müssen.

Kredit widerrufen

Gerne können Sie in einem kostenlosen Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt sprechen.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Ausführungen dienen lediglich einer groben Handlungsempfehlung und erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit. Denn es ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar wie Ihre alte Bank reagiert und ob Ihre neue Bank genau unseren Ausführungen folgen wird. Nach unserer Vorstellung wird es aber in den meisten Fällen so ablaufen können. Jede Haftung ist deshalb ausgeschlossen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie weitere auf Ihren konkreten Fall bezogene Rechtsberatung benötigen, stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte jeder Zeit gerne zur Verfügung.

Wer sich also von seinem Kredit lösen möchte, sollte die neue Widerrufsmöglichkeit von Ihrem Rechtsanwalt für Verbraucherrecht in Chemnitz, auch bundesweit tätig, genau überprüfen lassen.

 

Ihr Rechtsanwalt in Chemnitz.

Gerne können Sie sich mit uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular in Verbindung setzten.

Kredit widerrufen

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Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/teil-2-die-ruerup-dramatische-verschlechterung-der-zukunftsaussichten/ Mon, 09 Nov 2020 13:20:36 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12782

Mit unserem “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung informiert, weil die Entscheidung immer wichtiger wird, ob es sich lohnt, weiter die Beiträge in die Rürup zu zahlen oder auszusteigen!

 

Rürup Kündigung nicht möglich? Doch lieber Widerruf?

Eine Kündigung des Rürup (Basis) Rente ist bekanntlich nicht möglich. Nur eine Beitragsfreistellung ist vorgesehen.

Es sei denn Sie haben Glück und Ihr Vertrag ist fehlerhaft zustande gekommen. Dann kommt eine Rückabwicklung durch Widerruf Ihrer Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages in Betracht.

 

Die große Frage ist : Würde sich das lohnen? Wofür soll man sich entscheiden?

Schließlich hat man vor Jahren den Rürup Vertrag als Rentensicherung für das Alter abgeschlossen.

Aber die Zeiten ändern sich rasant: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland verschlechtert sich für viele nicht erst seit Corona. Der Deutsche Staat verschuldet sich in nie gedachter Höhe. Die Entwertung des Euro als Folge der Wirtschaften anderer Europäischer Länder droht. Es gibt keine Zinsen mehr sondern sogar bald nur noch Strafzinsen, sogenannte negative Zinsen.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Verschlechterung der Verzinsung?

Die Folge für Ihren Rürup Vertrag. Schmälerung der versprochenen Altersrente bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust.

Man könnte sagen, warten wir ab, vielleicht wird es nicht so schlimm. Das muß jeder für sich entscheiden. Aber die Zeichen sehen schlecht aus.

Der einzige verbliebene Vorteil des Rürup/ Basis Vertrages ist noch die teilweise steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Aber wie lange noch?

Der Deutsche Staat braucht Geld. Gesetzesänderungen sind schnell möglich.

Das ist ja bereits bei der Rendite, den Zinsen der Rürup Verträge geschehen.

 

Der Garantiezins ist in den letzten Jahren rasant und stetig gesenkt worden, von 3 % auf aktuell 0,9 %

Ab 01.01.2021 wird der Garantiezins auf 0,5 % abgesenkt werden! Es ist damit zu rechnen, daß der Garantiezins im Jahr darauf auf 0 % sinkt.

Und dann dauert es vielleicht nicht mehr lange, bis es auch beim Rürup Vertrag Negativzinsen gibt mit der Folge, daß die Rentenansprüche trotz gleichbleibender Beitragszahlungen sinken. Das ist Geldvernichtung in Raten.

 

Zur Entwicklung des Garantiezinses verweisen wir auf die Tabelle folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Garantiezinses

  • Garantiezins in Prozent

Die Senkung des Höchstrechnungszins führt zur Abwertung der Rürup.

Ein weiteres Schreckensscenario kommt dazu : Der sogenannte Höchstrechnungszins wird weiter abgesenkt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium jährlich neu festgelegt. Über viele Jahrzehnte lag der Höchstrechnungszins um die 3,5 bis 4 %, seit 2017 bei nur noch 0,9 %.

Die Folge davon ist das Absinken des Garantiezinses.

Zur Entwicklung des Höchstrechnungszinses verweisen wir auf die folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Höchstrechnungszinses

  • Höchstrechnungszins in Prozent

Einfach ausgedrückt. Der Wert des Rürup Vertrages wird trotz weitere Beitragszahlungen sinken.

Rürup Beitragsfreistellung die bessere Alternative?

Wer den Vertrag beitragsfrei stellt, ist – mit Ausnahme, daß er kein Geld mehr einzahlt- noch schlechter dran:

Die jährlichen Verwaltungskosten werden vom Versicherer weiterhin vom vorhandenen Kapital abgezogen. Der Kunde verliert dann bei zusätzlich fallenden Garantiezins jährlich 2 % und mehr seines Kapitals! Dabei ist die übliche Inflation noch nicht berücksichtigt.

Fazit: Die Rürup Kündigung nicht möglich ist sollte jetzt jeder Rürup / Basisrenten Kunde genau prüfen und abwägen, was er jetzt tun soll. Rürup Beitragsfreistellung oder Rürup widerrufen? Die Zeit läuft bereits gegen die Versicherten.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:

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Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/ruerup-teil1-beenden-und-folgen/ Mon, 25 May 2020 09:28:36 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12417

Rürup-Vertrag/Basisrente – was ist das?

Die Basisrente (auch als Rürup-Rente bezeichnet) wurde im Jahr 2005 als weitere private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen insbesondere für Selbständige eingeführt.

Die Versicherungen und Vermittler lockten mit diesen Steuervorteilen. Diese Steuervorteile sind in der Tat beachtlich, da bis zu 20.000,00 € an Beitragszahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wenn besonders hohe Beiträge in die Versicherung eingezahlt werden. In den zurückliegenden Zeiten des ständigen Wachstums war dies ein blendendes Argument. Aber die hohen monatlichen Beiträge stellen auch eine Gefahr dar: Wenn bei Selbständigen die Einnahmen zurückgehen, können sie die Beiträge nicht mehr in dieser Höhe bezahlen.

Da zeigen sich die Nachteile der Rürup-/Basisrentenversicherungen, die schon immer neben den neuen Problemen in Corona-Zeiten bestanden haben:

 

Nachteile Basisrenten-/Rürup-Vertrag

Die Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden.

Wer die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen kann, muss den Vertrag (teilweise) beitragsfrei stellen.

Die Vertragsleistung kann nur eine Rentenzahlung sein, keine Einmalzahlung. Die Rentenzahlung kann (ab 2012) erst mit 62 Jahren beginnen.

Die Ansprüche aus dem Vertrag sind grundsätzlich nicht vererbbar.

Allenfalls kann für den Ehepartner oder Kinder bis zum 25. Lebensjahr im Vertrag eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Bei Scheidung beispielsweise fällt diese Hinterbliebenenrente weg.

Alle Ansprüche aus dem Rürup-Rentenvertrag sind nicht veräußerbar, können nicht übertragen oder beliehen werden und eben nicht kapitalisiert.

Wer einen Rürup-Rentenvertrag auf Fondsbasis hat, läuft Gefahr, viel eingezahltes Geld zu verlieren, wenn die Kurse der Fonds sinken. So ist es eben nicht möglich, aktuell bei hohen Fonds-/Aktienkursen zu verkaufen.

Auch der ursprünglich akzeptable Garantiezins bei verzinsten Anlagen wurde von 1,25 % im Jahr 2017 auf 0,9 % gesenkt.

Wie also aus dem Basisrenten-/Rürup-Vertrag rauskommen?

Vor Jahren haben wir begonnen, gegen Rürup-Verträge vorzugehen, diese mit Widerruf anzufechten. Da die Basisrentenverträge nicht kündbar sind, hielten zunächst einige Gerichte einen Widerruf für nicht möglich. Dies hat sich aber geändert.

Die Obergerichtliche Rechtsprechung lässt nun zwei Möglichkeiten zu, Rürup-Verträge zu beenden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Wer bei Antragstellung nicht ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt wurde, insbesondere über die Nachteile des Rürup-Vertrages (nur Verrentung, keine Kapitallauszahlung möglich, keine Vererbbarkeit, keine Kündigung, keine Übertragbarkeit) kann im Wege des Schadenersatzes die Rückabwicklung des gesamten Vertrages verlangen und somit – ohne Kündigung – den Rürup-/Basisrentenvertrag beenden.

Die zweite Möglichkeit entspricht der Vorgehensweise wie bei normalen Lebensversicherungen, also die Frage, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Ist das nicht der Fall und wurde er über seine Verbraucherrechte nicht informiert, kann der Vertrag noch nach Jahren widerrufen werden.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Rückabwicklungsfolgen

Was also sind die Folgen eines durchgeführten Widerrufes oder der Rückabwicklung als Schadenersatz.

Der Versicherungsnehmer erhält alle eingezahlten Beträge zurück, ggf. nach Abzug der Aufwendungen für Risikoabsicherung (beispielsweise Todesfallabsicherung), die allerdings regelmäßig nicht besonders hoch sind.

Bei fondsgebundenen Verträgen erhält der Versicherungsnehmer den aktuellen Wert der angesparten Fonds ausgezahlt.

Hinzukommen, je nach Abschluss des Vertrages, Ansprüche auf Zinsen und Nutzungen der dem Versicherungsunternehmen überlassenen Beiträge.

Es entsteht allerdings ein mehr oder weniger hoher Nachteil:

Alle steuerlichen Vorteile, die der Versicherungsnehmer aus dem Rürup-Vertrag in Anspruch genommen hat, müssen an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

Hier ist also die Abwägung, ob diese Rückzahlung an das Finanzamt weniger wiegt als die Beendigung des Rürup-Vertrages.

Wenn man in diesem Zusammenhang auch noch die immer schwerer wirkende wirtschaftliche Situation in Deutschland nach der Corona-Krise bedenkt und möglicherweise die Gefahr einer starken Euro-Abwertung sieht, scheinen die Vorteile zu überwiegen, wenn man eine Basisrenten-/Rürup-Vertrag beendet.

Dies ist, wie ausgeführt, juristisch nur möglich, wenn die dargestellten Fehler beim Zustandekommen des Vertrages vorliegen.

 

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:

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Die Fortsetzung des Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen erfolgt im Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten.

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