Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de Rechtsanwälte Wed, 02 Mar 2022 18:29:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.9.10 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2020/04/cropped-firmenicon-32x32.png Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de 32 32 Cleantech Thomas Lloyd Das Ende https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/cleantech-thomas-lloyd-das-ende/ Wed, 02 Mar 2022 18:29:17 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=13009

Cleantech Thomas Lloyd Das Ende              Stimmt das? Ist das richtig?

 

I.     Ja, das Ende ist sogar näher als noch immer viele Anleger in Cleantech Papiere glauben -oder besser- hoffen.

Es ist kaum nachzuvollziehen, aber die Rechtsanwälte Gödel & Collegen erhalten von etlichen Anlegern bei Thomas Lloyd Cleantech die Aussage, daß man noch von einer Auszahlung der fälligen Gelder zum nächsten angekündigtem Zeitraum ausgehe. Woher kommt diese Einstellung der Anleger? Ist es reines Wunschdenken ? Oder die Angst Geld in die Hand zu nehmen, um die dringend erforderlichen rechtlichen Schritte gegen Cleantech /Thomas Lloyd einzuleiten?

Vielleicht eine Mischung von allem. Aber eines steht fest: Cleantech Thomas Lloyd wird keine Auszahlungen freiwillig mehr vornehmen.

 

Dafür gibt es mindestens 3 gute Gründe:

 

1.) Insiderinformationen

 

2.) Cleantech zahlt trotz Fälligkeit nicht. Keine seriöse Bank oder Finanzgesellschaft würde bei Fälligkeit nicht zahlen. Keine Bank könnte sich das leisten. Kein Anleger würde das hinnehmen. Die Nichtzahlung durch Cleantech Thomas Lloyd ist eine klare Ansage. Es gibt ohne rechtliche Maßnahmen kein Geld zurück.

 

3.) Cleantech plant, wie es die anderen Thomas Lloyd Firmen bereits getan haben, sich nach England abzusetzen. Der Grund ist der BREXIT und damit der Schutz vor Anlegern, die ihr Geld zurückhaben wollen. England ist nicht mehr in der EU und die Rechtsverfolgung ist stark erschwert, eines Tages praktisch kaum noch möglich.

Die Verlegung des Firmensitzes von Cleantech, jetzt noch in Deutschland, wird schneller erfolgen als gedacht. Das ist dann das ENDE des oben genannten Titels dieses Beitrages.

 

II.    Anleger bei Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure ( die 4.oder andere) haben noch 2 Möglichkeiten, mit Betonung auf noch:

1.) Auf das angelegte Geld für immer verzichten und am besten nicht mehr daran denken.

Wer nicht so gerne sein Geld an Thomas Lloyd verschenken will:

2.)  Gerichtliche Klage gegen Cleantech

 

Sobald Cleantech seinen Firmensitz in Deutschland aufgelöst hat, wird den Anlegern, die auch jetzt nichts unternehmen, nur noch die 1.) der beiden aufgezeigten Möglichkeiten verbleiben.

 

III.  Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen prüfen die Unterlagen von Cleantech/ Thomas Lloyd Anlegern unverbindlich auf die bestehende Fälligkeit ihrer Verträge und somit auf die Möglichkeit, schnell Klage gegen Cleantech einreichen zu können.

Jeder Anleger sollte sich jetzt informieren und nicht länger warten.

 

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Rürup AachenMünchner Ausstieg klappt https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/ruerup-aachen-muenchner/ Wed, 16 Feb 2022 18:49:26 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12996

Rürup AachenMünchner Ausstieg klappt

Die gute Nachricht für Rürup Versicherte

Versicherte mit Basisrentenvertrag  sollten sich die Augen reiben, denn die meisten Basisrentenversicherungen (Rürup-Verträge) lassen sich rückabwickeln, obwohl sie eigentlich unkündbar sind. Ein Geschenk für alle, die aus Rürup Basisrentenverträgen bei der AachenMünchner / Generali  Lebensversicherung aussteigen wollen, um an ihr eingezahltes Geld zu kommen.

B   Was ist geschehen?

1. ) Das Ende der Hilflosigkeit.

Nicht mehr 10, 20 Jahre oder länger warten, bis es eine immer bescheidener werdende Rente gibt und der Euro vielleicht stark abgewertet ist?

Wie kann das sein, wo doch Basisrentenversicherungen – nicht nur bei der Aachen Münchner( danach  Generali ) – praktisch Knebelverträge sind, weil

diese Verträge nicht kündbar und nicht kapitalisierbar sind.

Bis zum Jahr 2018/2019 ging gar nichts.

Dann haben die Gerichte langsam und zunehmend den Versicherten ihr gutes Recht gegeben. Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben im Jahr 2018 eine dieser ganz frühen Entscheidungen für einen Mandanten erreicht. Das Landgericht Dresden hat die Lebensversicherung verurteilt, den von ihr verkauften  Basisrentenversicherungsvertrag rückabzuwickeln.

In den folgenden Jahren ist dann in diesem Sinn  die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung entstanden.

Das OLG Karlsruhe (12 U 134/17) hat am 28.06.2019 zu Gunsten der Versicherten entschieden.

Das OLG Köln ( 20 U 103/20) hat am 04.12.2020 zu Gunsten der Versicherten entschieden.

 

 

2.) Die Folgen des Nichthandelns

Wer als Versicherungsnehmer, insbesondere in der Zeit zwischen 2004 und 2009, einen Rentenversicherungsvertrag bei der damals AachenMünchener Lebensversicherung – heute
Generali – abgeschlossen hat, muss fast immer feststellen, dass der sogenannte Geldrückfluss bei Vertragsende  der Versicherung deutlich niedriger ist als die von ihm während der Laufzeit eingezahlten Beiträge. Anders gesagt, ein Versicherter muß sehr alt werden, in der Regel über 90 Jahre, damit er mehr herausbekommt als er eingezahlt hat.

Und die Renten unterliegen der Versteuerung!

 

Viele Versicherungsnehmer stehen daher immer vor der Entscheidung, den Vertrag beitragsfrei zu stellen  und den Verlust damit gleich auch noch zu erhöhen.. Andere Versicherungsnehmer halten es für vernünftiger, die vereinbarten Monatsbeiträge weiter zu zahlen und das Ende der Laufzeit des Vertrages, wenn es noch in einigermaßen überschaubarer Zeit zu liegen kommt, abzuwarten.

 

3.)Die bessere Entscheidung für die Zukunft treffen

Die Versicherungsnehmer sollten ihren Standpunkt aber unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder fachkundigen Rechtsanwaltes überprüfen. Letztendlich vernichten diese Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge treu und brav weiterbezahlen, bei jeder Überweisung einen Teil ihres Geldes sofort.

 

Der Wert des Versicherungsvertrages, der Rückkaufswert ( der nicht ausgezahlt werden kann), hinkt ja nach wie vor hinter den Einzahlungsbeträgen her. So bestimmt sich die spätere Rentenzahlung.

 

Dies ist ja sogar schlechter als die gegenwärtige Null-Zins-Phase.

 

Niemand sollte hoffen, dass sich die Lebensversicherungen wieder erholen und künftig wieder Zinsen zahlen. Das Modell der Kapitallebensversicherung ist tot. Das gilt genauso und noch mehr für Basisrentenversicherungsverträge.

 

In der Vergangenheit haben viele Menschen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, um damit für ihr Alter vorzusorgen.

 

Diese Hoffnung wird sich jedoch nicht erfüllen, da in den meisten Fällen der Auszahlungsbetrag im Alter deutlich unter dem liegt, was seinerzeit vorgerechnet wurde.

 

Die Zinsen, die von den Lebensversicherungsgesellschaften gezahlt werden, fallen ständig, Jahr für Jahr, und liegen jetzt unter einem Prozent!

 

Hinzu kommt das Modell, die Konstruktion der Kapitallebensversicherung, die ja aus zwei Bestandteilen besteht:

 

Zum einen geht es um die Kapitalbildung, für die ein Teil der monatlich gezahlten Prämie verwandt wird. Nur auf diesen Teil der Prämie gibt es überhaupt Zinsen!

 

Der restliche Teil der monatlich gezahlten Prämie wird für das mitversicherte Risiko, die Todesfallversicherung, verwandt. Wenn das Risiko nicht eintritt, ist dieser Teil der monatlich gezahlten Prämie schlichtweg verbraucht und dient nicht der Kapitalbildung für das Alter.

 

Die Attraktivität einer Lebensversicherung bestand in früheren ja Jahrzehnten in der sogenannten Überschußbeteiligung.

 

Damals verwandten die Lebensversicherungen einen Teil der von ihnen erzielten meist recht üppigen Gewinnen, um die Kunden, die Versicherten, daran zu beteiligen. Dies hat die Auszahlungsleistung der Lebensversicherung attraktiv gemacht. Diese Zeiten sind aber endgültig vorbei, da die Lebensversicherungsgesellschaften kaum noch Gewinne erwirtschaften.

 

Ein weiterer Nachteil der laufenden Lebensversicherungen ist, dass von dem angesparten Kapital immer wieder Beträge für die laufenden Verwaltungskosten und die Betreuungskosten durch Versicherungsvertreter verwandt werden. Auch dadurch wird das Kapital und die Leistungen im Alter verringert.

 

All diese Faktoren führen dazu, dass die Fortführung einer Lebensversicherung in nahezu keinem Fall attraktiv oder empfehlenswert ist.

 

C   Kollaps vieler Lebensversicherungen

Hier sind alle Lebensversichere grundsätzlich betroffen, gleich, ob es um Basisrentenversicherungen oder herkömmliche Lebensversicherungen geht.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen  weisen auf die allergrößte Gefahr hin, die nicht am System der Lebensversicherung an sich oder dem Lebensversicherungsvertrag liegt, sondern an dem finanziellen Zustand der einzelnen Lebensversicherungsgesellschaften.

 

Nach Erfahrungen und Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen glauben die allermeisten Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der sie finanziell engagiert sind, keine finanziellen Probleme hat. Diese goldenen Zeiten sind allerdings vorbei.

 

Anders ausgedrückt, fast niemand kommt von selbst auf die Idee, dass eine Versicherungsgesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten sein kann.

 

 

Wirtschaftlich stabil mit guter Zukunftsaussicht dürften erschreckenderweise nur noch eine gute Handvoll von Lebensversicherungsgesellschaften sein.

 

Dies ist keine Spekulation. All dies beruht auf der offiziellen staatlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist eine deutsche Anstalt des öffentlichen Rechtes des Bundes und hat ihren Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main.

 

Die BaFin hatte erstmals im Jahr 2019 eine Mitteilung aufgrund einer Studie veröffentlicht, dass 22 von insgesamt 84 Versicherungsgesellschaften große finanzielle Probleme haben und dass deren wirtschaftliche Zukunft und Fortbestehen nicht gesichert sein könnten.

 

In Amtssprache wird dies etwas verschleiernd ausgedrückt, dass diese Versicherungsgesellschaften unter besonderer Beobachtung und Aufsicht der BaFin stehen.

 

Zwischenzeitlich wird die Zahl der Versicherungsgesellschaften, die in großen finanziellen Schwierigkeiten sind, auf über 35 Gesellschaften eingeschätzt.

 

Was bedeutete das für den einzelnen Versicherungsnehmer?

 

Wenn eine Versicherungsgesellschaft pleitegeht, ist der jeweilige Versicherungsnehmer nicht mit seinem Einlagevermögen geschützt. Der größte Teil des Kapitals der Versicherten wäre bei einer Insolvenz verloren.

 

Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen sind viele Versicherungsnehmer der Auffassung, dass ihre Kapitaleinlagen bei Versicherungsgesellschaften gegen Insolvenz geschützt sind. Dies ist nur formell zutreffend und in tatsächlicher Hinsicht ein Märchen.

 

Jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland ist Zwangsmitglied der Absicherung für wirtschaftliche Schwierigkeiten, der sogenannte Schutzschirm „Protektor“.

 

Bei dem Protektor handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, der ein Kapital von etwa 300 Mill. Euro zur Verführung steht. Dieses Kapital reicht nicht einmal aus, um die Insolvenz zur einer der kleinsten Lebensversicherungsgesellschaften abzudecken. Für die zweite Lebensversicherung oder jede weitere Lebensversicherung, die in Insolvenz gehen würde, steht überhaupt kein Kapital aus der Protektor AG mehr zur Verfügung. Jeder kann sich nun selbst ausrechnen, was es bedeutet, wenn es mittlerweile über 30 Lebensversicherungsgesellschaften gibt, die unter besonderer Beobachtung der BaFin stehen.

 

LÖSUNGEN

Aus all dem gibt es nur eine sinnvolle wirtschaftliche Schlußfolgerung:

 

1.) Jede Chance auf Ausstieg nutzen

Jeder Versicherungsnehmer sollte nach Möglichkeit seine Kapitalanlage bei einer Lebensversicherungsgesellschaft beenden, zumindest aber nachhaltig überprüfen. Sicherlich gibt es einige sehr große Lebensversicherungsgesellschaften, die finanziell so stark sind, dass sie nicht in eine Insolvenz gehen würden, ohne dass der Staat hilft.

 

Dies gilt aber nur für sehr wenige Versicherungsgesellschaften.

 

Dass diese Gefahr eines Kapitalverlustes sehr groß ist, zeigt dafür hinaus die Reaktion zahlreicher Lebensversicherungsgesellschaften selbst.

 

a) Viele Lebensversicherer vertrauen ihrem eigenen Produkt nicht mehr

Es gibt mittlerweile etliche Lebensversicherungsgesellschaften, die ihrem eigenen Produkt, der eigenen Lebensversicherung, nicht mehr vertrauen. Diese Gesellschaften haben ihre gesamte Kapitallebensversicherung komplett an völlig unbekannte Firmen, meistens mit ausländischem Hintergrund, verkauft.

 

So hat sich die Generali Lebensversicherung von ihrem Lebensversicherungsgeschäft getrennt. Der Käufer der bestehenden Lebensversicherungsverträge wird von chinesischem Kapital getragen. Dieser sogenannte Run-Off wurde von der Generali Leben bereits 2018 durchgeführt, wobei über vier Millionen Lebensversicherungsverträge an die Viridium.

 

Der Kunde ist nun Versicherungsnehmer bei der Viridium und hat keinerlei Wissen oder Kontrolle darüber, wer seine Versicherung und seine Kapitalanlagen betreut und was mit dem Geld überhaupt geschieht.

 

b) Diese Lebensversicherer haben aufgegeben

Durch Run-Off sind mittlerweile verschwunden die Basler Lebensversicherungs AG, die ARAG Lebensversicherungs AG, die DeltaLloyd Lebensversicherungs AG, die ehemalige Victoria Lebensversicherung AG, eben die Generali  sowie weitere Gesellschaften.

 

Zahlreiche Lebensversicherungsgesellschaften planen für die Zukunft den Run-Off ihrer Lebensversicherungssparte.

 

Die Kapitallebensversicherung hat also keine Zukunft. Das Kapital der Einzahler, der Versicherten, wird Jahr für Jahr mehr vernichtet, möglicherweise in einzelnen Fällen sogar vollständig.

 

Was können die Versicherten tun?

1.) Rürupverträge sind seit kurzer Zeit in vielen Fällen wie oben dargestellt rückabwickelbar.

 

2.) Die Kündigung des normalen Lebensversicherungsvertrages beendet immerhin diese auf lange Dauer angelegte Risikobeteiligung und die künftige Kapitalvernichtung. Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages führt allerdings zu erheblichen vertraglichen Abzügen. In den meisten Fällen bekommt der Kunde deutlich weniger heraus als er eingezahlt hat.

 

3.) Die weiter e Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung, die gerne in Anspruch genommen wird in der Hoffnung, dass der jetzige Stand gewissermaßen eingefroren wird und das Kapital in jetziger Höhe in der Zukunft zur Verführung steht. Dies ist ein Irrglaube:

 

Die Kostenbelastung der Verträge geht nämlich Jahr für Jahr weiter. Die Lebensversicherungsgesellschaften entnehmen von dem angesparten Kapital jedes Jahr Geld in Höhe von bis zu 4 % des angesparten Kapitals und teilweise mehr.

 

Das Kapital und damit die erhoffte Altersleistung reduziert sich daher stark. Die Beitragsfreistellung ist mithin keine Alternative.

 

 Vertragsausstieg durch Widerruf

 

Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof (BGH) haben die Verbraucherrechte seit dem Jahr 2013 gestärkt und teilweise neu begründet. Der deutsche Gesetzgeber hat die Lebensversicherungsgesellschaften lange geschützt und diese Widerrufsmöglichkeiten nicht gesetzlich geregelt. Das Recht des Europäischen Gerichtshofes in Verbindung mit der Rechtsanwendung durch den BGH geht aber vor.

 

In den meisten Fällen sind die Lebensversicherungsverträge in der Vergangenheit infolge schlechter oder bewusst falscher Beratung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen. Die Lebensversicherungsgesellschaften haben dazu ein Übriges getan und in ihren Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang aufgeklärt.

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Versicherungsgesellschaften im Falle eines Widerrufes alle eingezahlten Prämien an die Versicherten zurückzahlen müssen (Urteil vom 19.12.2019, Az. C 355/18 – C 357/18, C – 479/18).

 

 Vertragsausstieg durch Rücktritt

 

Der Europäische Gerichtshof entscheidet in seinem Urteil nun zwischen Versicherungsverträgen mit einer Rücktrittsbelehrung einerseits und einer Widerrufsbelehrung andererseits.

 

Danach wären Verträge mit Rücktrittsbelehrungen nahezu regelmäßig rückabzuwickeln, nämlich durch Erklärung des Rücktrittes, weil keine ordnungsgemäße Belehrung zum Rücktritt stattgefunden hat.

 

Nachfolgend stellen wir eine alphabetische Tabelle der Versicherungsgesellschaften auf, die eine Widerrufsbelehrungen zu ihren Verträgen, sondern sogenannte Rücktrittsbelehrungen gegeben haben:

 

AachenMünchener Lebensversicherung AG

Aspekta Lebensversicherung AG

Cosmos Lebensversicherung AG

DEVK Lebensversicherung AG

LVM Lebensversicherung AG

Postbank Lebensversicherung AG

Skandia Lebensversicherung AG

Targo Lebensversicherung AG

Vorsorge Lebensversicherung AG.

 

Hinzu kommen noch folgende Lebensversicherungsgesellschaften mit Sitz im Nicht-EU-Ausland:

 

PrismaLife AG

AtlanticLux AG

Clerical Medical

 

sowie mit der EU-Gesellschaft

 

Vorsorge Luxemburg S.A.

 

Insbesondere bei Lebensversicherungsgesellschaften lohnt sich eine fachkundige rechtliche Überprüfung der Vertragsbedingungen.

 

H   Praktisches Vorgehen für Versicherte

 

Für eine fachlich intensive und ordentliche Überprüfung werden Kopien der Anträge des Versicherungsabschlusses sowie des Versicherungsvertrages einschließlich der Versicherungsbedingungen, soweit sie zur Verfügung gestellt wurden, benötigt.

 

Diese Vertragsunterlagen können gefaxt oder per E-Mail oder aber auch als Kopien per Post an die Rechtsanwälte Gödel & Collegen übersandt werden.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen überprüfen die so übersandten Unterlagen regelmäßig innerhalb von sieben Arbeitstagen auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufes und der Rückabwicklung der Versicherung.

 

Entscheidend ist dabei, dass nach vorläufiger Beurteilung nur aussichtsreiche Widerrufsmöglichkeiten von Lebensversicherungsverträgen berücksichtigt werden sollen. Es macht wenig Sinn, ein Verfahren zu beginnen, bei dem von Anfang an keine gute Erfolgsaussicht gesehen werden kann.

 

An dieser Stelle zeigt sich, welche Anwaltskanzlei hier eine ordentliche unverbindliche Prüfung vornimmt und das Ergebnis der Prüfung objektiv dem nachfragenden Versicherungsnehmer mitteilt, und welcher Kanzlei es nur auf Durchführung eines neuen Mandates ankommt. Der letzte Punkt wird leider von sogenannten „Versichertengemeinschaften“ oder „Schutzgemeinschaften“ gepflegt. Diese Gesellschaften machen intensiv Werbung und fordern potentielle Kunden ebenfalls auf, Versicherungsunterlagen zur Prüfung einzureichen. Was meistens verschwiegen oder versteckt wird, ist, dass diese Gesellschaften selbst mit eigenen Mitarbeitern diese Prüfungen nicht durchführen dürfen, sondern die Prüfung dann an externe Rechtsanwälte weitergeben. Letztendlich müssen diese Firmen aber für ihre Personal- und sonstigen Kosten natürlich Umsätze generieren, weshalb dann Pauschalen oder gar Mitgliedsbeiträge von potentiellen Kunden verlangt werden.

 

Diese Geschäftsidee mag für diese Firmen gut sein, nicht aber für Versicherte. Jeder Versicherte sollte die Prüfung direkt Anwälten überlassen, die sich mit dieser Thematik der Lebensversicherungen intensiv und nachhaltig bereits über Jahre beschäftigt haben.

 

Nach statistischen Auswertungen gab es allein in Deutschland im Jahr 2020 noch rund 82 Mill. laufende Lebensversicherungsverträge im Bestand. Dabei sind keine Lebensabsicherungen über Pensionsfonds oder Pensionskassen berücksichtigt, die ebenfalls in sehr großem Umfang noch solche Lebensversicherungsverträge unterhalten.

 

Ein weiterer statistischer Wert daraus ist, dass die Beitragseinnahmen aus diesen Lebensversicherungsverträgen auf knapp über 100 Milliarden Euro jährlich belaufen dürften.

 

Ganz erstaunlich ist, dass nach Mitteilung der GdV es im Jahre 2019 über 10 Mill. neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge zusätzlich gab. Man kann nur vermuten, dass diese Lebensversicherungsverträge zum einen durch hohe Überzeugungskraft oder Überrumpelung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen sind, zum anderen aber durch den Druck insbesondere von Volksbanken und Sparkassen, die meistens hauseigene Lebensversicherungsprodukte zur Absicherung von Krediten an ihre Kunden verkauften.

 

Es zeigt sich also, dass in der Summe viel zu tun ist und jeder einzelne seine Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen sollte.

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IV Cleantech Geld Finale! https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/iv-cleantech-geld-finale/ Sat, 29 Jan 2022 17:26:58 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12992

IV Cleantech Geld Finale!

1.)  Das bedeutet, Thomas Lloyd – konkret hier die 4. Cleantech – zahlt das fällige Geld an seine Anleger aus, wenn diese es wirklich wollen. Aber die Zahlung erfolgt leider nicht freiwillig. Kein Anleger sollte sich da aus Bequemlichkeit immer noch falsche Hoffnungen machen. Die Anlagen aus der 4. cleantech Anleihe sind in den meisten Fällen im vergangenen Sommer des Jahres 2021 zur Auszahlung fällig geworden. Entsprechendes gilt auch für die anderen Fondsgesellschaften der Thomas Lloyd Group : die Cleantech Infrastrukturgesellschaft &  Co KG (CTI Vario D, CTI 9 D, CTI 5 D) Es gibt auch die Zweite , Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft .  Aber zurück zur IV Cleantech.

Und dann kam Post von Thomas Lloyd/ IV. Cleantech.  Ebenso wortreich wie nebulös wurde mit fadenscheinigen Gründen zu erklären versucht, weshalb es für die Firma selbst aber auch für die Anleger besser sein sollte, wenn die fällige Auszahlungen verschoben wird. Das habe mit den wichtigen Investitionen auf dem asiatischen Markt zu tun und nachher würden alle besser dastehen. Auf jeden Fall werde nun erst im Herbst und gegen Ende des Jahres ausgezahlt.

2.) Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten von zahlreichen Anlegern die nachgefragt haben, wie sie sich verhalten sollen. Die meisten wollten keine Klage und setzten auf eine einvernehmliche Lösung und glaubten an die Begründungen der IV Cleantech für die Verschiebung der Auszahlung.

Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen empfahlen, wenn zunächst keine Klage gewollt war,  zumindest ein sehr deutliches Schreiben an die IV Cleantech zu richten mit einer konkreten Fristsetzung zur Auszahlung der fälligen Anlagen. Weiter wurde empfohlen das Schreiben auf verschiedenen Wegen, wie e-mail und zugleich per Einschreiben zu versenden.

Ebenso wurde den Anlegern empfohlen, im Büro der IV Cleantech anzurufen wie auch im Büro der Vertriebsgesellschaft in Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 192  B, Die Telefonate verliefen allerdings recht ergebnislos, wie Anleger berichteten. Man wurde dort eben auch telefonisch vertröstet ohne neue Erkenntnisse.

Briefe der Anleger wurden mit Standardschreiben beantwortet, in denen die Vorgehensweise der IV Cleantech verteidigt und gelobt wurde.

Aber zu einer Auszahlung kam es eben auch nicht im Jahr 2021!

3.) Im Januar 2022 dann der traurige Höhepunkt.

Nahezu alle Anleger erreichte ein gleichlautendes Schreiben von Thomas Lloyd/ IV Cleantech mit dem Datum     2022.

Das sollte für jeden halbwegs vernünftig denkenden Menschen das Ende der Geduld bedeuten. Niemand ohne Ausnahmen sollte ich jetzt noch etwas in Bezug auf die IV. Cleantech etwas vormachen. Diese Firma und diese Anlage wird den gleichen Weg gehen wie vorher all die Anderen Thomas Lloyd Firmen.

Und das bedeutet, wie oben im Titel genannt: FINALE!  Es ist höchste Zeit : IV Cleantech Geld Finale!

4.) Das FINALE muß jetzt jeder Anleger gegen die IV. Cleantech jetzt selbst einläuten und den juristischen Prozeßweg beginnen, sonst ist sein Geld weg!

Die IV Cleantech hat ( noch) ihren Geschäftssitz in Deutschland, in Langen. Das bedeutet, daß diese Firma vor einem deutschen Gericht verklagt werden kann. Es gibt (noch) keine Probleme durch den BREXIT von Großbritannien/ England. Durch den Austritt aus der EU kann die Möglichkeit wegfallen, vor einem deutschen Gericht eine Thomas Lloyd Firma verklagen zu können. Man müßte dann mit all den unkalkulierbaren Folgen in England, London. klagen. Das ist allerdings aus vielerlei Gründen kaum empfehlenswert.

5.) Es ist als Hintergrundinformation zu hören, daß die IV Cleantech die Verlegung Ihres Geschäftssitzes nach England vorbereitet. Und das kann sehr schnell gehen, wie die Vergangenheit gezeigt hat. DIE UHR LÄUFT!

Das größte Problem der geschädigten Anleger ist nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen, nochmal Geld für Gericht und Rechtsanwalt in die Hand zu nehmen und Klage einreichen zu lassen.

Stattdessen vertröstet man sich selbst und setzt auf ein Wunder in dem Sinne, daß die IV Cleantech doch noch bald auszahlt.

DAS KANN MAN VERGESSEN:

Das gesamte Verhalten der IV Cleantech in dem letzten Jahr und der neueste Brief sprechen eine eindeutige Sprache, die von den Erfahrungen der Vergangenheit mit anderen Thomas Lloyd Firmen untermauert wird.

6.) Die Anleger, die sich schon letzten Herbst entschlossen haben , gerichtliche Schritte einzuleiten, haben zwischenzeitlich schon ihr Geld erhalten.

Die IV. Cleantech will wohl zumindest aktuell keine negativen Urteile und entsprechend negative Berichterstattung in der Fachpresse. Wie lange das noch andauern wird, ist schwierig zu beurteilen. Ein Faktor wird sicherlich die Zahl der Klagen sein, die künftig nun erhoben werden. Bislang sind nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen die eingereichten Klagen gegen die IV. cleantech noch überschaubar.

Man kann -noch – sagen:         Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

7.) Entscheiden Sie also als Anleger jetzt: Entweder Sie verzichten auf ihr angelegtes Geld für alle Zeiten und schenken es faktisch der 4. Cleantech oder aber Sie reichen schnell  (noch) vor einem deutschen Gericht Klage auf Auszahlung durch fachkundige Anwälte ein.

PUNKT.

Die Unterlagen für Anlagen bei der IV. Cleantech sind in den meisten bekannten Fällen identisch oder ähnlich.

8.) Zur Prüfung der Erfolgsaussichten ist es aber trotzdem notwendig, da Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dies kann bei den Rechtsanwälten Gödel & Collegen geschehen, entweder durch e- mail oder, wenn Sie insoweit Daten/Sicherheitsbedenken haben sollten, durch Übersendung von Kopien Ihrer Unterlagen durch die Post.

Die Prüfung ist in jedem Fall unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden. Nur erfolgsverspreechende Sachen sollen weitergeführt werden. Prüfungsergebnisse werden Ihnen nach  wenigen Arbeitstagen mitgeteilt. Sie entscheiden dann, wie es weitergehen soll.

Das gilt für den Fall, daß Sie Ihr angelegtes Geld nicht einfach aufgeben wollen.

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Thomas Lloyd Geld! https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/thomas-lloyd-geld/ Sat, 22 Jan 2022 17:37:50 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12970

Thomas Lloyd Geld!

Mehrere Klagen wurden für die Anleger gewonnen. Zuletzt allein 13 im Raum Drsden/ Görlitz. Auch eine nachfolgende Berufung durch CTIH bzw. Thomas Lloyd Nachfolgerfirmen mit Sitz nun im England ging verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat dem Rechtsanwalt der Gegenseite in der Mündlichen Verhandlung im Januar 2022 klargemacht, daß deren Berufung bis auf einen sehr geringen Teil( etwa 700.- Euro) keinen Erfolg haben wird.

Der gegnerische Anwalt zeigte sich aber uneinsichtig, ohne allerdings irgend etwas konkret gegen die Ausführungen der Richter vorzutragen.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen entnehmen diesem Verhalten, welches CTIH oder andere Thomas Lloyd Firmen auch in weiteren  Gerichtsverhandlungen an den Tag legen, den Plan, die Anleger vor eigenen gerichtlichen Klagen abzuschrecken. Sie treten kompromisslos auf, um Härte nach außen zu präsentieren, auch wenn sie in der Sache selbst dann vor Gericht verlieren.

Würde CTIH oder andere Thomas Lloyd Firmen vernünftig handeln, so würden sie in einer solchen Situation wie in der Gerichtsverhandlung in Dresden einen Vergleich schließen oder aber die Berufung zurücknehmen, da sie dadurch Gerichtskosten sparen würden.

Aber genau dieses Verhalten und der Verzicht auf Einsparung von Gerichtskosten zeigt gerade, daß die Thomas Lloyd Nachfolger Geld haben und es ihnen nicht auf Einsparungen ankommt.

Schließlich “sparen” die Thomas Lloyd Nachfolger allein dadurch stattliche Summen, indem sie ihren geschädigten Anlegern einfach und dreist nicht auszahlen.

Eine weitere gute Nachricht für geschädigte Anleger, die noch zögern: Thomas Lloyd Firmen hinterlegen Geldforderungen klagender Anleger entsprechend den jeweiligen Urteilen bei der Gerichtskasse.

Was bedeutet dies für die vielen getäuschten Anleger, die trotz Fälligkeit ( § 271 BGB ) Ihres Rückzahlungsanspruches bislang kein Geld gesehen haben?  Zunächst einmal die beruhigende Nachricht, daß Thomas Lloyd Firmen also nicht schon pleite sind, wie etliche Mandanten die Rechtsanwälte Gödel & Collegen besorgt gefragt haben und wie es ja auch im Netz diskutiert wird.

Natürlich denkt man als Anleger sofort an die Möglichkeit einer Insolvenz, wenn  große Firmen ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen ( §§64,84 GmbH Gesetz). Ob nun Cleantech 4 ( oder auch die vorausgegangen oder nachfolgenden Anlagenummern) , Thomas Lloyd Absolute Return Zertifikat, Thomas Lloyd High Yield Fund und all die anderen Firmen im Thomas Lloyd Firmengebilde:  die Zahlungsforderungen der vielen Anleger sind immer bereits fällig, aber es gibt stets Ausreden und Vertröstungen.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben ,wie einige andere Kanzleien auch, zahlreiche Verurteilungen von Thomas Lloyd Firmen vor deutschen Gerichten erreicht mit dem Ergebnis, daß gezahlt werden muß. Teilweise haben die unterschiedlichen Firmen wie Thomas Lloyd Global High Yield Fund , Cleantech , Thomas Lloyd Absolute Return Fund bzw. umbenannte Nachfolger der DKM gezahlt.

In einigen Fällen hat Thomas Lloyd begonnen , von der gesetzlichen Möglichkeit ( § 232 BGB) Gebrauch zu machen, die Urteilssumme bei einem Amtsgericht zu hinterlegen.

Ist die Aussage richtig? :

Thomas Lloyd hat Geld!

Wohl ja, denn für solche Hinterlegungen mußten die  Thomas Lloyd Firmen jeweils die Urteilssummen – die den Anlegern zustehen- bei einem Amtsgericht hinterlegen, also auf ein Sperrkonto der Gerichtskasse dort einzahlen. Dies bedeutet, daß Thomas Lloyd Firmen dann Geld haben und zahlen können, wenn sie nur wollen.

Jeder der wohl über 8000 geschädigten Anleger kann daraus aber einen Schluß ziehen:

Die Ausreden von z.B. Cleantech, daß man in einigen Wochen die fälligen Beträge zahlen werde oder die von CTIH, daß die angeblich umgewandelten Aktien aufgrund  den Fernost Anlagen bald im Wert im Wert steigen werden, sind reine Hinhaltetaktik und die klare Ansage, daß ohne Gerichtsprozesse nicht mehr ausgezahlt wird.

Thomas Lloyd hat dieses System für sich entwickelt und zuletzt strikt angewendet, weil es sich tatsächlich  gezeigt hat, daß die Anleger in vielen Fällen einknicken und Angst vor Gerichts- und Anwaltskosten haben.

Dies stärkt die von Branchenkennern gegebene Erklärung, daß  Thomas Lloyd bzw. umbenannt jetzt CTIH,  CT Infrastructure Holding Ltd. und die Schwesterfirmen planvoll den Firmensitz nach  England verlegt haben wegen des einzigen Grundes, sich  unter Zuhilfenahme des BREXIT dort außerhalb der EU zu verstecken.

Thomas Lloyd Geld!  Die Auswirkungen für die Anleger:

In einigen  Fällen ging die jeweilige Thomas Lloyd Firma in Berufung, was (fast) immer gegen ein Urteil in 1. Instanz möglich ist (§ 511 ZPO). Eine Berufung muß nicht von einem Gericht erst zugelassen werden. Eine Berufungseinlegung von der unterlegenen Partei, wie hier eine Thomas Lloyd Firma, bedeutet also nicht, daß das Urteil 1.Instanz aufgehoben wird. Wenn dann auch im Berufungsverfahren das Urteil 1. Instanz bestätigt wird, erhält der Anleger sein Geld durch Auszahlung der hinterlegten Summe direkt.

Die Auszahlung der hinterlegten Summe an den Anleger, der erfolgreich vor Gericht geklagt hat, ist sichergestellt.

Thomas Lloyd hat mithin  Geld zur Auszahlung!

Also (noch) Klagen vor deutschen Gerichten

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen sehen als größtes mögliches Problem für die Zukunft, das Klagen gegen Thomas Lloyd Firmen in Deutschland vielleicht nicht mehr möglich sein könnten. Bekanntlich sind fast alle Thomas Lloyd Firmen nach England umgesiedelt und betreiben von dort Ihre Korrespondenz. Nahezu alle Anleger wohnen nicht in England sondern eben in Deutschland. Es gab also insoweit keinen sachlichen Grund den Firmensitz nach London zu verlegen. Aber es gab für die Thomas Lloyd natürlich den praktischen Grund nach England umzusiedeln, weil nach Brexit England nicht mehr EU Mitglied ist. Dies bedeutet vorliegend für Verbraucher, daß sie nicht mit Sicherheit davon ausgehen können, an ihrem Wohnsitzgericht nach wie vor gegen eine Firma mit Sitz in England klagen zu können.

Bislang war und ist dies aufgrund von Übergangsregelungen und praktischer Anwendung noch möglich, was sich aber auch schnell ändern könnte.

Schon vor mehr als 2 Jahren haben die Rechtsanwälte Gödel & Collegen gewarnt und dringend empfohlen, gegen die nach England abgewanderten Thomas Lloyd Firmen Klagen in Deutschland zu erheben, weil damals die Zuständigkeit deutscher Gerichte noch eindeutig klar geregelt war.

Es war immer unverständlich, warum deutsche Anleger so sang-und klanglos auf ihre Anlagen von 10,000, 20.000 oder nicht selten mehr als 50.000 Euros zugunsten Thomas Lloyd praktisch verzichten. Viele haben für sich dann die Ausrede zu glauben, daß Thomas Lloyd eben wie versprochen doch auszahlen werde, wenn auch später.

Endgültiger Verzicht auf Geldanlagen oder aktives Vorgehen!

Es hat sich gezeigt, daß diese Legende und die Hoffnung Ammenmärchen sind. Thomas Lloyd Firmen zahlen nicht freiwillig die Gelder ihrer Anleger aus. Das ist leider so und und jeder Anleger sollte sich fragen, ob er wirklich auf sein Geld, oft als Altersanlage gedacht, einfach verzichten will.

Natürlich kostet es Energie sich aufzuschwingen und fachkundige Anwälte zu beauftragen, die natürlich auch nicht umsonst arbeiten. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten aber, daß fast alle außergerichtlichen Aufforderungen erfolgreich waren und Klagen gegen Thomas Lloyd Firmen gewonnen wurden, wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall vorlagen.

Hier liegt ja gerade der Vorteil durch eine unverbindliche Einschätzung der Vertragsunterlagen durch die Rechtsanwälte Gödel und Collegen. Es wird jeder Einzelfall objektiv geprüft und es wird dem Anleger klar und deutlich mitgeteilt und mit ihm besprochen, wenn es Schwierigkeiten durch Besonderheiten in den jeweiligen Vertragsunterlagen Thomas Lloyd geben sollte.

Zur Prüfung ist die Einreichung der Vertragsurkunde mit Anlagen und insbesondere der Antrag, sowie eine etwaige Korrespondenz mit Thomas Lloyd Firmen, alles jeweils in Kopie oder per e-mail , erforderlich.

Bevor irgendwelche Honorarforderungen von Anwälten in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet gestellt werden, sollen die möglichen Kosten klar und deutlich besprochen werden.

ungen für die Kosten einstehen. Meistens allerdings nicht, wenn die jeweilige Rechtsschutzversicherung erst wenige Jahre besteht, da die Rechtsschutzversicherer bei neueren Verträgen das Kostenrisiko bei Kapitalanlagegeschäften gestrichen haben.

Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung

Nicht selten ist es der Fall, daß Rechtsschutzversicherer die Kosten für Verfahren gegen Thomas Lloyd Firmen übernehmen.

Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen besteht dann Kostenschutz durch  die  Versicherer bei schon mehreren Jahren bestehenden Verträgen. Hier kann eine entsprechende, frühzeitige Kostendeckungsanfrage hilfreich sein.

Aber auch wenn keine Rechtsschutzversicherung eingreift ist die Rechtsverfolgung nicht so teuer, als daß der Anleger auf seine so viel höhere Geldanlage einfach zu Gunsten von Thomas Lloyd verzichten sollte.

Vielleicht ist das neue Jahr 2022 die letzte Gelegenheit für getäuschte Anleger, ihre Geldanlagen bei Thomas Lloyd Firmen erfolgreich uinDeutschlad einzuklagen. Die Alternative, die natürlich besteht, ist in England bei einem dortigen Gericht Klage zu erheben. Man nuß aber wissen, daß neben den Sprachbarrieren die Kosten britischer Prozeßanwälte deutlich teurer sind als in Deutschland, eine Anreise zum Prozeß in London regelmäßig erforderlich ist und im übrigen zumindest teilweise dort dann eben englisches Recht, und nicht deutsches Zivilrecht, zur Anwendung kommt.

Klagen in England teuer und unübersichtlich

Wer darauf setzt, gegebenenfalls in England- vielleicht später- zu klagen, sollte sich zunächst umgehend von einen englischen Anwalt aufklären und beraten lassen. Erst dann wird der Anleger entscheiden können, ob er auch später noch juristische und wirtschaftlich vernünftige Chancen bei Prozessen in England hat.

Thomas Lloyd spekuliert auf die Auswirkungen des Brexit und die Unentschlossenheit seiner Geldanleger.

Handeln im eigenen Interesse ist jetzt für Geschädigte angesagt. Es ist höchste Zeit!

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NEUSTART RÜCKTRITT LEBENSVERSICHERUNG 1! https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/neustart-ruecktritt-lebensversicherung/ Fri, 14 Jan 2022 17:26:21 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12980

NEUSTART RÜCKTRITT LEBENSVERSICHERUNG 1!

A   Geld zurück aus Verträgen, 15 bis 20 % und mehr im rechnerischen Durchschnitt.

Es lohnt sich wieder und immer mehr,  seine alte oder gekündigte Lebensversicherung zu widerrufen und rückabwickeln zu lassen, da meistens der Rückkaufswert der Versicherungen schlechter ist als die über die Jahre eingezahlten Beiträge.

 

B   Seit einigen Jahren ist es möglich und etlichen Versicherungsnehmern auch bekannt, daß man seine vor Jahren, meist vor 2008, abgeschlossene Lebensversicherung auch noch nach vielen Jahren widerrufen kann, wenn der Vertrag fehlerhaft zustande kam und die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.

Der große Vorteil: Man bekommt alle Beitrage zurück!

Bei Verträgen die ab 2008 abgeschlossen worden waren, bekam allerdings ein Versicherungsnehmer nach deutscher Rechtsanwendung bislang oft nur den Rückkaufswert bei Widerruf erstattet.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis als europarechtswidrig beurteilt. 

Dadurch gibt es einen fundamentalen Neustart Rücktritt Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer hat nun die neue und noch bessere Chance aus seiner unattraktiven Lebensversicherung auszusteigen und kann alle eingezahlten Beiträge zurückverlangen.

Diese haben – in den deutschen Medien eher unterdrückte – Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich gemacht. Wie gesagt, in der deutschen Öffentlichkeit eher unbeachtet, weil Zeitungen und Fernsehen kaum darüber berichtet haben hat der EuGH am 19 . Dezember 2019 drei sehr verbraucherfreundliche Urteile erlassen, die in die deutsche Rechtslage einbezogen müssen.

Es handelt sich dabei um die Entscheidungen mit den Aktenzeichen C-355/18, C-356/18 , C- 357/18 und C-479/18.

Ganz besonders betroffen sind von diesen Entscheidungen und der neuen, verbraucherfreundlicheren Rechtslage die Versicherungsgesellschaften, die seit jeher eben konkret auf Rücktrittsbelehrungen, also auf den Rücktritt (statt der Widerrufs) abgestellt haben.

Hier seien nachfolgend zunächst die deutschen Versicherungsgesellschaften genannt, die in besonderer Weise von den Urteilen des EuGH betroffen sind, obwohl auch die meisten anderen Versicherungsgesellschaften davon ebenfalls betroffen sein dürften, wie weiter unten dargestellt.

 

C  Die deutschen Versicherer:

AachenMünchner Versicherung, umbenannt in Generali Lebensversicherung, auch umbenannt in Proxalto Versicherung

Aspecta Lebensversicherung, verschmolzen zu HDI Lebensversicherung

Cosmos Direkt Lebensversicherung

DEVK Lebensversicherung

ERGO Lebensversicherung , verschmolzen mit ehemals Victoria Lebensversicherung

LVM Lebensversicherung

NeueLeben Lebensversicherung

Postbank Lebensversicherung

Skandia Lebensversicherung

TARGO Lebensversicherung , verschmolzen mit ehemals CIV Lebensversicherung

Vorsorge Lebensversicherung, jetzt ERGO Vorsorge Lebensversicherung genannt

 

Hinzu kommen die formell in Liechtenstein angesiedelten Lebensversicherer, die aber fast ausschlißlich ihre Versicherungsverträge in Deutschland verkaufen, nämlich:

PrismaLIFE Lebensversicherung

AtlanticLux Lebensversicherung

Clerical Medical Insurance/ Lebensversicherung

 

außerdem:

Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung, eine Tochter der ERGO Versicherungsgruppe

D  Gute Chancen für Verbraucher

Versicherungsnehmer dieser Versicherungsgesellschaften haben – jeweils von der Vertragsgestaltung im Einzelfall abhängig – die besten Aussichten sich von ihren Lebensversicherung durch Rückabwicklung zu lösen.

Dabei ist es gleichgültig, ob der Versicherungsvertrag noch läuft, beitragsfrei gestellt oder bereits gekündigt worden ist!

Aber auch Versicherte, die Ihre Verträge bei anderen Gesellschaften abgeschlossen haben, bekommen durch die weiteren Einzelheiten der Urteile des EuGH bessere Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Versicherungen.

Nach den neueren Vertragsgestaltungen der Versicherer soll bei Rücktritt bzw. Widerruf nur der Rückkaufwert ausgezahlt werden.

Diese Handhabung ist aber mit den genannten Urteilen des EuGH unvereinbar.

Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf alle ihre gezahlten Beiträge.

Dies ist die für den Verbraucher frohe Botschaft der Urteile der EuGH. Für die an dem Urteilstext interessierten zitieren wir nachfolgend auszugsweise gekürzt aus den Urteilen. Da hier Richter der unterschiedlichsten Muttersprachen innerhalb der Europäischen Union in einer gemeinsamen Kammer entscheiden, gibt es jeweilige Übersetzungen der Urteile in den Sprachen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Dadurch wirken die Entscheidungstexte immer länger und formalistischer formuliert.

Die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat wie folgend – in der amtlichen Übersetzung ins Deutsche – in den Verfahren C-479/18 sowie c-355/18 ff  geurteilt:

 

Die Rechtsvorschriften zur Lebensversicherung dahin auszulegen, dass die Rücktrittsfrist bei einem Lebensversicherungsvertrag auch dann ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt worden ist, dass der Vertrag geschlossen ist, wenn in den Informationen , die der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt,

nicht angegeben ist, dass die Erklärung des Rücktritts nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht keiner besonderen Form bedarf, oder

eine Form verlangt wird, die nach dem auf den Vertag anwendbaren nationalen Recht oder den Bestimmungen des Vertrags nicht vorgeschrieben ist, solange dem Versicherungsnehmer durch die Informationen nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben. Die vorlegenden Gerichte werden im Wege einer Gesamtwürdigung , bei der insbesondere dem nationalen Rechtsrahmen und den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen sein wird, zu prüfen haben, ob den Versicherungsnehmern diese Möglichkeit durch den in den ihnen mitgeteilten Informationen enthaltenen Fehler genommen wurde.

Weiterhin führt der EuGH aus, dass das Rücktrittsrecht nicht zu laufen beginnt, wenn die Informationen über das Rücktrittsrecht derart fehlerhaft sind, dass dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit genommen wird, sein Rücktrittsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben.

Dann folgt die vielleicht wichtigste Entscheidung des EuGH unter I Ziffer 4:

Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619 in der durch die Richtlinie 92/96 geänderten Fassung, Art. 35 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Versicherer einem Versicherungsnehmer, der von seinem Vertrag zurückgetreten ist, lediglich den Rückkaufswert zu erstatten hat.

Dies bedeutet, daß der Versicherer dem Verbraucher, also dem Versicherungsnehmer, alle von diesem eingezahlten Beiträge zu erstatten hat.

Was ist jetzt mit den bestehenden oder gekündigten Lebensversicherungen zu tun?

 

F  Es geht um Ihr Geld. Die vermeintlich gute Altersabsicherung durch eine Lebensversicherung ist nicht mehr. Was in früheren Zeiten einmal gut und wichtig war, gilt nun schon viele Jahre aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr.

Entscheidender Grund hierfür sind die seit Jahren sinkenden Zinsen auf die eingezahlten Beiträge.

Im neuen Jahr 2022 wird ein trauriger Negativrekord erreicht. Der Garantiezins ist auf 0,25 % gesenkt worden!

Selbst der für Teile – nicht den Gesamtbetrag – deseingezahlten Kapitals vielleicht im Einzelfall noch bestehende Garantiezins von bis zu 2,75 % wird aber durch die seit 2021 stark gestiegene Inflation mehr als völlig aufgefressen. Die Inflationsrate ist jetzt schon höher.

Mit anderen Worten: Monat für Monat wird Ihr Kapital in Ihrer Lebensversicherung weniger und damit eine etwaige RENTE ZUM ENDE DER LAUFZEIT VIEL GERINGER ALS EINMAL VERSPROCHEN WORDEN IST.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen empfehlen jedem Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen prüfen zu lassen. Dies geschieht am Besten durch Übermittlung von Kopien (bzw. e-mail) des Vertrages, des Antrages und der vorhandenen Versicherungsbedingungen.

Die Prüfung erfolgt unverbindlich und binnen 7 Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Das Ergebnis wird offen und  OHNE WENN UND ABER mitgeteilt.

Es liegt dann nach Vorlage der Empfehlung durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen am Versicherungsnehmer zu entscheiden, was er unternehmen will. Dabei kann er wenn gewünscht auch noch unverbindlich weitergehend beraten werden. Wichtig ist immer, daß der Versicherte bestmöglich über alle wichtigen Umstände, die Chancen und Risiken aufgeklärt ist und im übrigen von den aus anderen Verfahren gemachten Erfahrungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht profitieren kann. Außerdem muß die Kostenfrage in der jeweiligen Relation klar abgeklärt sein.

G  Die maroden Versicherer

Leider muß der Versicherte in den heutigen Zeiten auch wissen, daß sein über die Jahre angelegtes Geld bei zahlreichen  Lebensversicherungsgesellschaften nicht mehr sicher sein könnte und vielfach bereits nicht mehr sicher ist.

Bei Lebensversicherern, die Ihren Sitz nicht in der Europäischen Union haben, wozu jetzt bekanntlich auch Großbritannien bzw. England nicht mehr gehören, gibt es praktisch keine Absicherung für die Anleger und Versicherten.

Aber leider sieht es auch bei vielen deutschen Versicherungsgesellschaften nicht mehr so rosig aus, in etlichen Fällen sogar richtig schlecht.

Die Aufsichtsbehörde für die Versicherungsgesellschaften, die BAFIN, hat kürzlich mitgeteilt, daß 34 deutsche Versicherer unter ihrer besonderer Aufsicht stehen, also wirtschaftlich gefährdet sind.

Das heißt für den Versicherten, der bei der “falschen” Versicherung Anleger und Versicherter ist, in seinem Interesse möglichst schnell von dieser Gesellschaft wegzukommen. Da lohnen sich in jedem Fall die Kosten für Gericht und Anwalt, wenn ansonsten vielleicht die gesamten angelegten Gelder gefährdet oder weg sind.

Es gibt auch keine wirklich Absicherung der Versicherten vor Konkurs, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit der doch zahlreichen Versicherungsfirmen , also, wie man früher einmal sagte, keine Mündelsicherheit.

Es gibt zwar tatsächlich einen sogenannten Rettungsschirm, nämlich die Protektor AG. Diese Gesellschaft  ist aber kaum mehr als Augenwischerei. Die Protektor AG ist mit einem Kapital von ca. 350 Millionen Euro ausgestattet. Bitte Nachdenken : Diese Summe reicht nicht um die Insolvenz auch nur eine kleinen mittleren Versicherungsunternehmens abzudecken! Und es gibt eben laut BAFIN weit mehr als 30 gefährdete Versicherer. Aufgrund der Zinssituation wird sich diese gefährliche Wirtschaftslage auch weiterhin  schlecht für Verbraucher entwickeln.

 

ES IST IHR GELD WELCHES  SIE SICH WIEDERHOLEN MÖCHTEN UND SOLLTEN!

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Thomas Lloyd verliert Berufung https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/thomas-lloyd-verliert-berufung-vor-gericht/ Sat, 08 Jan 2022 16:13:43 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12976

Thomas Lloyd verliert Berufung 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten von einer für Anleger schönen Überraschung am 05.01.2022 , geschehen am Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1 in Dresden.

Was war geschehen?

Die Thomas Lloyd Nachfolgefirma CTIH,  CT infrastructure holding Ltd. , war in 2021 auf eine Klage der Rechtsanwälte Gödel & Collegen vor dem Landgericht zur Zahlung des Anlagebetrages verurteilt worden. Das Landgericht hatte entschieden, daß die von Thomas Lloyd ( bzw CTI oder High Yield Funds etc. ) einseitig vorgenommene Umwandlung der Genußscheine in Aktien bei gleichzeitig starker Geldabwertung unzulässig war.

Hiergegen hatte die CTIH nun Berufung ( gemäß § 511 ZPO) zum OLG Dresden eingelegt, dem höchsten Gericht des Bundeslandes.

Das OlG hatte die mündliche Verhandlung – im bundesweiten Vergleich sehr schnell – gleich auf den neuen  Jahresbeginn anberaumt, nämlich den 05.Januar 2022, vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes.

Die Anwälte der CTIH hatten vorher mit sehr langem Schriftsatz Ihre Berufung begründet und Ausführungen gemacht, warum die Umwandlung in Aktien , die Geldabwertung und die Nichtauszahlung des fälligen Anlagebetrages rechtens gewesen sein soll.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben dagegengehalten und umfangreich an vertraglichen und gesetzlichen Regelungen aufgezeigt, warum die Geldentwertung durch Thomas Lloyd bzw. CTIH rechtswidrig ist. Danach wurden von den Anwälten der TL noch angebliche Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt und behauptet, man hätte in den entscheidenden Jahren 20218 und 2019 nur Verluste gemacht.

Außerdem würden die Aktien von CTIH an der Börse gehandelt werden. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen konnten aber trotz intensiver Recherchen keine Börse oder Kurslisten ermitteln, aus denen hervorgeht, daß CTIH Aktien an der englischen Börse gehandelt werden. Auch an deutschen Börsen ist keine Aktie der CTIH gehandelt. Auf keinem Kurszettel lassen sich Aktien der CTIH finden.

Gefragt, an welcher Börse den die CTIH Aktien gehandelt würden, ließ die Thomas Lloyd Nachfolgefirma unbeantwortet.

Dies unterstreicht, daß die gesamten schönen und vertröstenden Ausführungen und Erklärungen der Thomas Lloyd Nachfolgefirmen frei erfunden sind. Diese  Firmen zahlen einfach das wohl vorhandene Geld der Ausleger nicht aus. Ausgenutzt werden dabei die politischen und juristischen Besonderheiten des Austritts Englands aus der EU, der BREXIT. Das ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Aber auch die Anleger, die einer Umwandlung in Aktien zugestimmt haben-erfreulicherweise die wenigsten, dürften nach Einschätzung der Rechtsanwälte Gödel & Collegen dennoch einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe gegen die CTIH haben. Aber zurück zu den Ereignissen am 05.01.2022:

In der mündlichen Verhandlung haben die Richter des Oberlandesgerichtes nun deutlich gemacht, daß sie der Auffassung der Rechtsanwälte Gödel & Collegen und somit den Ansprüchen der Anlegern folgen werden, und ebenfalls in letzter Tatsacheninstanz Thomas Lloyd bzw. CTIH zur Rückzahlung  verurteilen werden. Thomas Lloyd verliert Berufung vor Gericht. Urteil Gemäß § 540 ZPO.

Es gibt noch eine ganze Reihe von weiteren Klagen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen vor dem Landgericht Dresden, aber auch vor anderen Landgerichten. Die einzelnen Klagen werden immer vor dem sogenannten Wohnsitzgericht ( § 13 ZPO) erhoben, also dem Ort , wo der jeweilige durch Thomas Lloyd geschädigte Anleger wohnt.

Die Vermittler der Thomas Lloyd anlagen waren ja schwerpunktmäßig in Sachsen, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg damals tätig und haben ihre Kunden zur Anlage bei Thomas Lloyd etc. überredet. Dadurch entstehen die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Landgerichte. Wenn geschädigte Anleger auch bislang nicht in England klagen müssen sondern dies in in Deutschland noch möglich ist, dann natürlich nicht vor einem x-beliebigen deutschen Gericht, sondern eben immer vor dem zuständigen Wohnsitzgericht ( § 13 ZPO) in Deutschland. Bei Klageerhebung prüft das jeweils angerufene Gericht daraufhin seine Zuständigkeit.

 

Was gilt für andere gleichartige Verfahren?

Beim gleichen Oberlandesgericht stehen noch weitere Verhandlungstermine von anderen Anlegern an, wo es  um praktisch die gleichen Ansprüche geht. Auch dort hatten die Anleger , vertreten durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen, jeweils ihre Prozesse in 1. Instanz gewonnen und die Thomas Lloyd Firmen hatten gegen die Urteile Berufungen eingelegt.

Es bleibt abzuwarten, ob die CTIH nun in Hinblick auf das verlorene Verfahren beim gleichen Oberlandesgericht Ihre Berufungen in den anderen Verfahren zurücknehmen wird  oder ob sie es auf weitere Verurteilungen ankommen lassen wird. In etlichen Fällen hat CTIH ja den jeweiligen Urteilsbetrag mit Einlegung der Berufung bei einem zuständigen Amtsgericht hinterlegt ( Hinterlegung gemäß §§ 372 BGB) .

Es ist davon auszugehen, daß der gleiche Senat des OLG Dresden künftig ähnliche anhängige Parallelverfahren in gleicher Weise behandeln wird wie im Prozess vom 05.01.2022 und die CTIH ebenfalls unter Abweisung der Berufungen zur Zahlung verurteilen wird.

Die Anwälte der CTIH haben auch keine neuen Argumente vorgebracht und es sind auch keine veränderten Umstände ersichtlich, so die Auffassung der Rechtsanwälte Gödel & Collegen. Natürlich ist bekanntermaßen jedes Gerichtsverfahren immer mit einem zumindest verbleibenden Restrisiko verbunden. Aber wenn positive Urteile und Zurückweisungen von Berufungen wie hier vorliegen, besteht aller Grund zum Optimismus.

Dies gilt um so mehr, als daß die Auszahlungsansprüche der Geschädigten ja völlig berechtigt sind. Die Anleger kommen aus allen möglichen Berufen,  aus verschiedenen sozialen Schichten, und sind vielleicht mittlerweile Rentner.

Die Anlagebeträge differieren stark und beginnen mit 5.000 Euro. Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen kommt die Mehrzahl der Anlagebeträge zwischen 10.000 und 25.000 Euro zu liegen. Nicht selten gibt es aber auch Geldanlagen von 50.000 oder 100.000 Euro. In den meisten Fällen sind die Anlagen in Form von Monatsbeiträgen angespart worden, Es gibt aber auch Anleger, die in Einmalbeträgen ihr Geld angelegt haben oder größere Geldbeträge zusätzlich eingezahlt haben, wenn sie aufgrund besonderer Umstände einmal einen größeren Geldbetrag zur Verfügung hatten.

In keinem Fall sind die Anleger  aber gewiefte Geschäftsleute oder Spekulanten,  die eine unsichere Anlage nur wegen hoher Renditemöglichkeiten hätten haben wollen. Im Gegenteil: Befragungen haben ergeben, daß die Anleger bei Thomas Lloyd Firmen fast immer eine finanzielle Absicherung für ihr Alter erreichen wollten. In diesem Sinne wurden den Anlegern ja auch die Finanzprodukte von Thomas Lloyd von den Vermittlern schmackhaft gemacht und verkauft.

Nach all dem darf von der Prognose her nun davon ausgegangen werden, daß auch in anderen, praktisch gleichen Verfahren, Thomas Lloyd Nachfolgefirmen ebenfalls zur Zahlung verurteilt werden.

Auch kann davon ausgegangen werden, daß sich wohl auch andere Oberlandesgerichte in anderen Bundesländern den Urteilen des OLG Dresden entsprechend anschließen werden. Die Urteilsbegründung des OLG Dresden ist nämlich überzeugend und es dient des Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

 

Können Anleger, die bislang nicht geklagt haben, nun einfach abwarten, daß Thomas Lloyd auszahlt?

Nein!

Nach nun langer Erfahrung die klare und ernst gemeinte Antwort – leider nein.

Jeder Anleger sollte als gesichert davon ausgehen, daß keine der Thomas Lloyd Nachfolgefirmen Auszahlungen freiwillig machen wird.

Auch nicht die Anleger der ganz aktuellen Cleantech Finanzanlagen, die erst kürzlich fällig geworden sind.

Man muß wissen, daß aus den genannten Urteilen und den gewonnenen Berufungsverfahren  sich nach deutschem Recht leider keine automatische Auszahlung durchsetzen läßt. Jedes Gerichtsverfahren steht für eine Vollstreckung jeweils für sich.

Wer sein Geld zurückhaben will, muß selbst vor Gericht gegen ehemalige Thomas Lloyd Firmen klagen!

Wer das nicht glaubt oder glauben möchte, dem sei noch folgender Rat gegeben:

Schreiben Sie an die jeweilige Thomas Lloyd Nachfolgefirma und setzten eine letzte Frist zur Auszahlung des Geldes mit einem genau bezeichneten Datum. Das ist wegen der Nachweisbarkeit besser als dort anzurufen, was aber auch geht:

Bei Thomas Lloyd Global Asset Management GmbH ( es ist nur die Vertriebsfirma, nicht die Anlagefirma) in Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 291 B in 60314 Frankfurt am Main . Telefonnummer  : 0800 0900 0066

Drohen Sie Klage an für den Fall der fruchtlosen Verstreichens der gesetzten Frist.

Wenn auch dann keine Auszahlung kommt, war s das, wie oben ausgeführt. Punkt.

 

Sollte man einer der Interessengemeinschaften geschädigter Anleger beitreten?

Im Internet finden sich auch für Thomas Lloyd Geschädigte etliche Interessengemeinschaften, die vorgeben, in der Gruppe sei man stärker und gemeinsam könne geklagt werden. Diese Interessengemeinschaften inserieren in bezahlten Google Anzeigen und erwecken den Anschein, als ob sie selbst interessengerecht aus Verantwortung geschädigte Anleger uneigennützig zusammen führen und unterstützen wollten. Der Gedanke , der da Propagiert wird, erscheint ja gut und vernünftig. Wenn die Verbindung von geschädigten Anlegern zu einer echten Streitgemeinschaft bei entsprechender Kostenteilung in DEutschland möglich wäre!

Das ist aber schlichtweg falsch. Sammelklagen sind in Deutschland, anders als beispielsweise in den USA, nicht möglich und es gibt sie auch gegen Thomas Lloyd Firmen nicht.

Diese sogenannten Anlegergemeinschaften sind letztendlich Werbefirmen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen, um Mandate für mit ihnen zusammenarbeitenden Anwälten zu beschaffen.

Das ist ja grundsätzlich vielleicht nicht schlecht, wenn nicht von der Interessengemeinschaft zusätzlich auch ein Geldbeitrag gefordert wird. Aber auch wenn das nicht der Fall ist und keine ” Gebühren” verlangt werden weiß man nicht, welcher Anwalt dann vielleicht tätig wird, wenn es überhaupt dazu kommt. Es ist nicht bekannt, daß diese Interessengemeinschaften den einzelnen neuen Mitgliedern die Namen und Adressen der bereits vorhandenen Mitgliedern zur Verfügung gestellt hätten. Aber genau das wäre ja wichtig, wenn es darauf ankäme, daß die Mitglieder sich absprechen können.Es ist

Ein geschädigter Anleger sollte sich besser selbst seinen eigene fachkundigen Anwalt für diese spezielle Angelegenheit suchen. Die Anlegergemeinschaften selbst können juristisch ja gar nichts unternehmen. wenn das Gegenteil behauptet würde, so wäre dies ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

 

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

Anleger sollten ihre Vertragsunterlagen und die weitere Vorgehensweise von Thomas Lloyd Firmen durch erfahrene, spezialisierte Anwälte prüfen  lassen, ob diese Unterlagen genauso fehlerhaft und angreifbar sind.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen führen beispielsweise unverbindliche Prüfungen durch und teilen zeitnah die jeweiligen Erfolgsaussichten mit.

Benötigt werden dazu Kopien der Vertragsunterlagen, des Antrages und der weiteren Korrespondenz.

Erst dann trifft der Anleger seine Entscheidung, sein Geld einzuklagen oder darauf  zu verzichten.

 

Nach wie vor ist Eile geboten

Trotz der sehr erfreulichen Urteile zugunsten der geschädigten Anleger verweisen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen immer wieder darauf, daß es völlig offen ist, wie lange noch eine der Thomas Lloyd Nachfolgefirmen in Deutschland vor einem deutschen Gericht verklagt werden kann.

Bekanntlich haben diese Firmen ihren Sitz nach England verlegt, um die Vorteile des BREXIT für Ihre anlegerschädigenden Zwecke auszunutzen. Wenn die Bindungen zwischen EU und England noch weiter abreißen, kann es ein, daß eine Klage in Deutschland juristisch nicht mehr zugelassen wird.

Natürlich kann jeder Anleger in Zukunft die Thomas Lloyd Nachfolgefirmen verklagen, da dies ja ihren Firmensitz in England haben.

Dies wäre aber für die Anleger mit wesentlich höheren Gerichts- und Anwaltskosten als in Deutschland verbunden. Ganz erschwerend ist aber das zumindest teilweise andere Rechts in England, welches Anwendung finden würde. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen empfehlen aufgrund der zumindest teilweise bekannten Umstände und Hintergründe im englischen Rechtssystem keine Klage in England. Ohne genaue Kenntnisse ist dies aus aktueller Sicht keine vernünftige Option.

Um sicherzugehen und um die genauen Bedingungen und Konditionen abklären zu lassen, sollte aber ein Anleger im Bedarfsfall sich von einen Anwalt in England beraten lassen.

 

Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung?!

Da die Erfahrung zeigt, daß viele geschädigte Anleger das Kostenrisiko einer Klage scheuen – obwohl sie damit auf ihr Geld verzichten!!!! –

soll hier auf die Möglichkeit hingewiesen werden, daß je nach Vertrag und Gesellschaft die Rechtsschutzversicherung geschädigter Anleger Kostendeckung geben könnte. Dazu gehört, daß das Risiko von Geldanlagen mitversichert ist. In früheren Zeiten war dies ken Problem. Aber die Streitigkeiten auch um Geldanlagen sind angewachsen.

Wichtigste Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Versicherung  ist nach Sichtung der Vertragsbedingungen der meisten Rechtsschutzversicherungsgesellschaften, das der Rechtschutzvertrag schon einige Jahre bestehen sollte. Bei erst vor kürzerer Zeit abgeschlossenen Versicherungen ist meistens das Risiko von “Geldanlagen” ausgeschlossen.

Es lohnt sich also bei seiner Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz nachzufragen. Das kann der Versicherte selbst tun oder ggfs. auch seinen Anwalt damit beauftragen. Sollte bei telefonischer Nachfrage vom Sachbearbeiter vorschnell eine Ablehnung erklärt werden, sollte unbedingt nachgefragt werden, wo denn genau der Ausschluß des Risikos im Versicherungsvertrag stehen soll.

Leider hat sich nach Auswertungen von Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern durch die  Rechtsanwälte Gödel & Collegen gezeigt, daß Rechtsschutzversicherer in den letzten Jahren zunehmend versuchen, einen Schadensfall ihrer Kunden , also eine Kostenübernahme, abzuwimmeln. Dies geschieht durchaus auch in solchen Fällen, in denen Kostenschutz vom Versicherer gewährt werden müßte. Ganz oft geschieht dies auch, wenn der Kunde seine Rechtsschutzversicherung gewechselt hat. Hier ist Beharrlichkeit gefordert.

Eines kann allerdings jetzt schon gesagt werden: Die Rechtschutzversicherung wird nicht die Kosten eines Rechtstreits gegen Thomas Lloyd in England übernehmen. Kostenübernahmen für Klagen im Ausland sind schon immer in der Bedingungen der Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen gewesen, was aufgrund des unkalkulierbaren Risikos bei den unterschiedlichsten Auslandsstreitigkeiten auch verständlich ist.

Die Frage, ob Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten oder nicht oder Ihnen diese keinen Kostenschutz gewährt und Sie also auf eigene Kosten klagen müssen, machen Sie davon nicht Ihr weiteres Vorgehen abhängig.

 

Entscheiden Sie als Anleger, ob Sie Thomas Lloyd Ihr angespartes Kapital kampflos überlassen wollen

 

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Widerruf AachenMünchner-Generali Versicherungen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/widerruf-aachenmuenchner-generali-versicherungen-moeglich/ Thu, 06 Jan 2022 16:48:33 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12972

Widerruf AachenMünchener – Generali Versicherungen

 

Wer als Versicherungsnehmer, insbesondere in der Zeit zwischen 2004 und 2009, einen Rentenversicherungsvertrag bei der damals AachenMünchener Lebensversicherung – heute Generali – abgeschlossen hat, muss fast immer feststellen, dass der sogenannte Rückkaufswert bei Kündigung der Versicherung deutlich niedriger ist als die von ihm während der Laufzeit eingezahlten Beiträge.

 

Viele Versicherungsnehmer stehen daher dann immer vor der Entscheidung, den Vertrag zu kündigen und damit den Verlust gleich zu realisieren. Andere Versicherungsnehmer halten es für vernünftiger, die vereinbarten Monatsbeiträge weiter zu zahlen und das Ende der Laufzeit des Vertrages, wenn es noch in einigermaßen überschaubarer Zeit zu liegen kommt, abzuwarten.

 

Diese Versicherungsnehmer sollten ihren Standpunkt aber unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder fachkundigen Rechtsanwaltes überprüfen. Letztendlich vernichten diese Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge treu und brav weiterbezahlen, bei jeder Überweisung einen Teil ihres Geldes sofort, den Rest in größeren Teilen wahrscheinlich später.

 

Der Wert des Versicherungsvertrages, der Rückkaufswert, hinkt ja nach wie vor hinter den Einzahlungsbeträgen her.

 

Dies ist ja sogar schlechter als die gegenwärtige Null-Zins-Phase. Die Versicherten machen Minus/Verluste!

 

Niemand sollte hoffen, dass sich die Lebensversicherungen wieder erholen und künftig wieder Zinsen zahlen. Das Modell der Kapitallebensversicherung in Deutschland ist tot.

 

In der Vergangenheit haben viele Menschen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, um damit für ihr Alter vorzusorgen.

 

Diese Hoffnung wird sich jedoch nicht erfüllen, da in den meisten Fällen der Auszahlungsbetrag im Alter deutlich unter dem liegt, was seinerzeit vorgerechnet wurde.

 

Die Zinsen, die von den Lebensversicherungsgesellschaften gezahlt werden, fallen ständig, Jahr für Jahr, und liegen jetzt unter einem Prozent!

 

Hinzu kommt das Modell, die Konstruktion der Kapitallebensversicherung, die ja aus zwei Bestandteilen besteht:

 

Zum einen geht es um die Kapitalbildung, für die nuir ein Teil der monatlich gezahlten Prämie verwandt wird. Nur auf diesen Teil der Prämie gibt es überhaupt Zinsen!

 

Der restliche Teil der monatlich gezahlten Prämie wird für das mitversicherte Risiko, die Todesfallversicherung, verwandt. Wenn das Risiko nicht eintritt, ist dieser Teil der monatlich gezahlten Prämien schlichtweg verbraucht und dient nicht der Kapitalbildung für das Alter.

 

Die Attraktivität einer Lebensversicherung bestand in früheren ja Jahrzehnten in der sogenannten Überschußbeteiligung.

 

Damals verwandten die Lebensversicherungen einen Teil der von ihnen erzielten meist recht üppigen Gewinnen, um die Kunden, die Versicherten, daran zu beteiligen. Dies hat die Auszahlungsleistung der Lebensversicherung attraktiv gemacht. Diese Zeiten sind aber schon lange  endgültig vorbei, da die Lebensversicherungsgesellschaften kaum noch Gewinne erwirtschaften.

 

Ein weiterer Nachteil der laufenden Lebensversicherungen ist, dass von dem angesparten Kapital immer wieder Beträge für die laufenden Verwaltungskosten und die Betreuungskosten durch Versicherungsvertreter verwandt werden. Auch dadurch wird das Kapital und die Leistungen im Alter verringert.

 

All diese Faktoren führen dazu, dass die Fortführung einer Lebensversicherung in nahezu keinem Fall attraktiv oder empfehlenswert ist.

 

Welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, zeigen wir im Folgenden auf.

 

Zunächst aber weisen wir auf die allergrößte Gefahr hin, die nicht am System der Lebensversicherung an sich oder dem Lebensversicherungsvertrag liegt, sondern an dem finanziellen Zustand der einzelnen Lebensversicherungsgesellschaft.

 

Lebensversicherer drohen Pleite zu gehen

 

Nach Erfahrungen und Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen glauben die allermeisten Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der sie finanziell engagiert sind, keine finanziellen Probleme hat. Diese goldenen Zeiten sind allerdings vorbei.

 

Anders ausgedrückt, fast niemand kommt von selbst auf die Idee, dass eine Versicherungsgesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten sein kann.

 

 

Wirtschaftlich stabil mit guter Zukunftsaussicht dürften erschreckenderweise nur noch eine gute Handvoll von Lebensversicherungsgesellschaften sein.

 

Dies ist keine Spekulation. All dies beruht auf der offiziellen staatlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist eine deutsche Anstalt des öffentlichen Rechtes des Bundes und hat ihren Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main.

 

Die BaFin hatte erstmals im Jahr 2019 eine Mitteilung aufgrund einer Studie veröffentlicht, dass 22 von insgesamt 84 Versicherungsgesellschaften große finanzielle Probleme haben und dass deren wirtschaftliche Zukunft und Fortbestehen nicht gesichert sein könnten.

 

In Amtssprache wird dies etwas verschleiernd ausgedrückt, dass diese Versicherungsgesellschaften unter besonderer Beobachtung und Aufsicht der BaFin stehen.

 

Zwischenzeitlich wird die Zahl der Versicherungsgesellschaften, die in großen finanziellen Schwierigkeiten sind, auf über 35 Gesellschaften eingeschätzt.

 

Was bedeutete das für den einzelnen Versicherungsnehmer?

 

Wenn eine Versicherungsgesellschaft pleitegeht, ist der jeweilige Versicherungsnehmer nicht mit seinem Einlagevermögen geschützt. Der größte Teil des Kapitals der Versicherten wäre bei einer Insolvenz verloren.

 

Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen sind viele Versicherungsnehmer der Auffassung, dass ihre Kapitaleinlagen bei Versicherungsgesellschaften gegen Insolvenz geschützt sind. Dies ist nur formell zutreffend und in tatsächlicher Hinsicht ein Märchen.

 

Jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland ist Zwangsmitglied der Absicherung für wirtschaftliche Schwierigkeiten, der sogenannte Schutzschirm „Protektor“.

 

Bei dem Protektor handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, der ein Kapital von etwa 300 Mill. Euro zur Verführung steht. Dieses Kapital reicht nicht einmal aus, um die Insolvenz zur einer der kleinsten Lebensversicherungsgesellschaften abzudecken. Für die zweite Lebensversicherung oder jede weitere Lebensversicherung, die in Insolvenz gehen würde, steht überhaupt kein Kapital aus der Protektor AG mehr zur Verfügung. Jeder kann sich nun selbst ausrechnen, was es bedeutet, wenn es mittlerweile über 30 Lebensversicherungsgesellschaften gibt, die unter besonderer Beobachtung der BaFin stehen.

 

Aus all dem gibt es nur einen sinnvollen wirtschaftlichen Schluß:

 

Jeder Versicherungsnehmer sollte nach Möglichkeit seine Kapitalanlage bei einer Lebensversicherungsgesellschaft beenden, zumindest aber nachhaltig überprüfen. Sicherlich gibt es einige sehr große Lebensversicherungsgesellschaften, die finanziell so stark sind, dass sie nicht in eine Insolvenz gehen würden, ohne dass der Staat hilft.

 

Dies gilt aber nur für sehr wenige Versicherungsgesellschaften.

 

Dass diese Gefahr eines Kapitalverlustes sehr groß ist, zeigt dafür hinaus die Reaktion zahlreicher Lebensversicherungsgesellschaften selbst.

 

Lebensversicherer geben auf- Verkaufen ihre Lebenssparte

Es gibt mittlerweile etliche Lebensversicherungsgesellschaften, die ihrem eigenen Produkt, der eigenen Lebensversicherung, nicht mehr vertrauen. Diese Gesellschaften haben ihre gesamte Kapitallebensversicherung komplett an völlig unbekannte Firmen, meistens mit ausländischem Hintergrund, verkauft.

 

So hat sich die Generali Lebensversicherung von ihrem Lebensversicherungsgeschäft getrennt. Der Käufer der bestehenden Lebensversicherungsverträge wird von chinesischem Kapital getragen. Dieser sogenannte Run-Off wurde von der Generali Leben bereits 2018 durchgeführt, wobei über vier Millionen Lebensversicherungsverträge an die Viridium.

 

Der Kunde ist nun Versicherungsnehmer bei der Viridium und hat keinerlei Wissen oder Kontrolle darüber, wer seine Versicherung und seine Kapitalanlagen betreut und was mit dem Geld überhaupt geschieht.

 

Durch Run-Off sind mittlerweile verschwunden die Baseler Lebensversicherungs AG, die ARAG Lebensversicherungs AG, die DeltaLloyd Lebensversicherungs AG, die ehemalige Victoria Lebensversicherung AG sowie weitere Gesellschaften.

 

Zahlreiche Lebensversicherungsgesellschaften planen für die Zukunft den Run-Off ihrer Lebensversicherungssparte.

 

Die Kapitallebensversicherung hat also keine Zukunft. Das Kapital der Einzahler, der Versicherten, wird Jahr für Jahr mehr vernichtet, möglicherweise in einzelnen Fällen sogar vollständig.

 

Was können die Versicherten tun?

 

Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages beendet immerhin diese auf lange Dauer angelegte Risikobeteiligung und die künftige Kapitalvernichtung. Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages führt allerdings zu erheblichen vertraglichen Abzügen. In den meisten Fällen bekommt der Kunde deutlich weniger heraus als er eingezahlt hat.

 

Die zweite Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung, die gerne in Anspruch genommen wird in der Hoffnung, dass der jetzige Stand gewissermaßen eingefroren wird und das Kapital in jetziger Höhe in der Zukunft zur Verführung steht. Dies ist ein Irrglaube:

 

Die Kostenbelastung der Verträge geht nämlich Jahr für Jahr weiter. Die Lebensversicherungsgesellschaften entnehmen von dem angesparten Kapital jedes Jahr Geld in Höhe von bis zu 4 % des angesparten Kapitals und teilweise mehr.

 

Das Kapital und damit die erhoffte Altersleistung reduziert sich daher stark. Die Beitragsfreistellung ist mithin keine Alternative.

 

Vertragsausstieg durch:  Widerruf   AachenMünchner -Genenerali Verträge möglich – Aber auch anderer Versicherer

 

Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof (BGH) haben die Verbraucherrechte seit dem Jahr 2013 gestärkt und teilweise neu begründet. Der deutsche Gesetzgeber hat die Lebensversicherungsgesellschaften lange geschützt und diese Widerrufsmöglichkeiten nicht gesetzlich geregelt. Das Recht des Europäischen Gerichtshofes in Verbindung mit der Rechtsanwendung durch den BGH geht aber vor.

 

In den meisten Fällen sind die Lebensversicherungsverträge in der Vergangenheit infolge schlechter oder bewusst falscher Beratung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen. Die Lebensversicherungsgesellschaften haben dazu ein Übriges getan und in ihren Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang aufgeklärt.

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Versicherungsgesellschaften im Falle eines Widerrufes alle eingezahlten Prämien an die Versicherten zurückzahlen müssen (Urteil vom 19.12.2019, Az. C 355/18 – C 357/18, C – 479/18).

 

Der Europäische Gerichtshof entscheidet in seinem Urteil nun zwischen Versicherungsverträgen mit einer Rücktrittsbelehrung einerseits und einer Widerrufsbelehrung andererseits.

 

Danach wären Verträge mit Rücktrittsbelehrungen nahezu regelmäßig rückabzuwickeln, nämlich durch Erklärung des Rücktrittes, weil keine ordnungsgemäße Belehrung zum Rücktritt stattgefunden hat.

 

Nachfolgend stellen wir eine alphabetische Tabelle der Versicherungsgesellschaften auf, die eine Widerrufsbelehrungen zu ihren Verträgen, sondern sogenannte Rücktrittsbelehrungen gegeben haben:

 

AachenMünchener Lebensversicherung AG

Aspekta Lebensversicherung AG

Cosmos Lebensversicherung AG

DEVK Lebensversicherung AG

LVM Lebensversicherung AG

Postbank Lebensversicherung AG

Skandia Lebensversicherung AG

Targo Lebensversicherung AG

Vorsorge Lebensversicherung AG.

 

Hinzu kommen noch folgende Lebensversicherungsgesellschaften mit Sitz im Nicht-EU-Ausland:

 

PrismaLife AG

AtlanticLux AG

Clerical Medical

 

sowie mit der EU-Gesellschaft

 

Vorsorge Luxemburg S.A.

 

Insbesondere bei Lebensversicherungsgesellschaften lohnt sich eine fachkundige rechtliche Überprüfung der Vertragsbedingungen.

 

Für eine fachlich intensive und ordentliche Überprüfung werden Kopien der Anträge des Versicherungsabschlusses sowie des Versicherungsvertrages einschließlich der Versicherungsbedingungen, soweit sie zur Verfügung gestellt wurden, benötigt.

 

Diese Vertragsunterlagen können gefaxt oder per E-Mail oder aber auch als Kopien per Post an die Rechtsanwälte Gödel & Collegen übersandt werden.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen überprüfen die so übersandten Unterlagen regelmäßig innerhalb von sieben Arbeitstagen auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufes und der Rückabwicklung der Versicherung.

 

Entscheidend ist dabei, dass nach vorläufiger Beurteilung nur aussichtsreiche Widerrufsmöglichkeiten von Lebensversicherungsverträgen berücksichtigt werden sollen. Es macht wenig Sinn, ein Verfahren zu beginnen, bei dem von Anfang an keine gute Erfolgsaussicht gesehen werden kann.

 

An dieser Stelle zeigt sich, welche Anwaltskanzlei hier eine ordentliche unverbindliche Prüfung vornimmt und das Ergebnis der Prüfung objektiv dem nachfragenden Versicherungsnehmer mitteilt, und welcher Kanzlei es nur auf Durchführung eines neuen Mandates ankommt. Der letzte Punkt wird leider von sogenannten „Versichertengemeinschaften“ oder „Schutzgemeinschaften“ gepflegt. Diese Gesellschaften machen intensiv Werbung und fordern potentielle Kunden ebenfalls auf, Versicherungsunterlagen zur Prüfung einzureichen. Was meistens verschwiegen oder versteckt wird, ist, dass diese Gesellschaften selbst mit eigenen Mitarbeitern diese Prüfungen nicht durchführen dürfen, sondern die Prüfung dann an externe Rechtsanwälte weitergeben. Letztendlich müssen diese Firmen aber für ihre Personal- und sonstigen Kosten natürlich Umsätze generieren, weshalb dann Pauschalen oder gar Mitgliedsbeiträge von potentiellen Kunden verlangt werden.

 

Diese Geschäftsidee mag für diese Firmen gut sein, nicht aber für Versicherte. Jeder Versicherte sollte die Prüfung direkt Anwälten überlassen, die sich mit dieser Thematik der Lebensversicherungen intensiv und nachhaltig bereits über Jahre beschäftigt haben.

 

Nach statistischen Auswertungen gab es allein in Deutschland im Jahr 2020 noch rund 82 Mill. laufende Lebensversicherungsverträge im Bestand. Dabei sind keine Lebensabsicherungen über Pensionsfonds oder Pensionskassen berücksichtigt, die ebenfalls in sehr großem Umfang noch solche Lebensversicherungsverträge unterhalten.

 

Ein weiterer statistischer Wert daraus ist, dass die Beitragseinnahmen aus diesen Lebensversicherungsverträgen auf knapp über 100 Milliarden Euro jährlich belaufen dürften.

 

Ganz erstaunlich ist, dass nach Mitteilung der GdV es im Jahre 2019 über 10 Mill. neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge zusätzlich gab. Man kann nur vermuten, dass diese Lebensversicherungsverträge zum einen durch hohe Überzeugungskraft oder Überrumpelung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen sind, zum anderen aber durch den Druck insbesondere von Volksbanken und Sparkassen, die meistens hauseigene Lebensversicherungsprodukte zur Absicherung von Krediten an ihre Kunden verkauften.

 

Zeit zu Handeln

 

Es zeigt sich also, dass in der Summe viel zu tun ist und jeder einzelne Versicherte seine Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen sollte.

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Krankenkassenbeitragserhöhung zurück Erhöhung unwirksam https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/krankenkassenbeitragserhoehung-zurueck-erhoehung-unwirksam/ Mon, 22 Nov 2021 12:02:49 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12966

Krankenkassenbeitragserhöhung zurück  Erhöhung unwirksam

Der BGH ( Urteil vom 10.03.2021 zu AZ IV ZR 353/19  und Urteil vom 14.04,2021 zu AZ IV ZR 36/20) hat wieder zu Gunsten der PKV Versicherten entschieden und deren Ansprüche gestärkt. Zuvor hatte der BGH bereits mit 2 Grundsatzurteilen die Rückforderung von fehlerhaft begründeten Beitragserhöhungen höchstrichterlich geklärt und bestimmt.

Auch wenn die Privaten Krankenversicherer und der Verband der Versicherer trotz der Urteile des BGH die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung zumindest klein reden oder gar als falsch bestreiten : Die Beitragserhöhungen in den letzten Jahren und noch länger waren meistens fehlerhaft und haben die Interessen der Versicherten mißachtet. Konkret die AXA Krankenversicherung wurde vom BGH als erste PKV  durch die Urteile vom 1.12.2020 ( IV ZR 254/19 und IV ZR 3124/19 9 in letzter Instanz verurteilt. Trotzdem besitzt die AXA die Frechheit , Anschreiben Ihrer Versicherten mit der Bitte um Beitragserstattung abzuweisen. Das wird dann unglaublicher weise damit zum Schein begründet, daß diese Urteile nicht für diesen konkreten Kunden gelten würden.

Taktik der PKV Versicherer

Damit sollen die Kunden offenbar für dumm verkauft werden. Natürlich könnte nahezu jeder AXA Versicherte seine Beitragserhöhungen entsprechend den BGH Urteilen zurückbekommen. Auf diese Weise halten die Krankenversicherer ihre Kunden davon ab, Zahlungsrückforderungen zu stellen.

Jeder einzelnen Versicherungskunde muß es aber nur angehen und keine Angst vor den Versicherungsgesellschaften haben. Diese dürfen nämlich ihre Versicherten in keinster Weise benachteiligen oder sonst irgendwie negativ angehen.  Konkret heißt dies, zumindest  eine anwaltliche Geltendmachung der Forderung in die Wege zu leiten. In der Vergangenheit hat dies oft eine Zahlung durch die Versicherer bewirkt, aber  mittlerweile ist meistens leider eine gerichtliche Klage erforderlich, wie die Rechtsanwälte Gödel & Collegen aus ihren gemachten Erfahrungen berichten.

Jeder Versicherte sollte sich nach Möglichkeit sein Geld zurückholen , wobei es schnell um bis zu 1000.- Euro oder mehr im Jahr gehen kann. Nachteile durch die Geltendmachung der Forderung gegenüber den Krankenversicherern entstehen nicht.

Man muß sich einmal den rechtlichen Grundsatz vor Augen halten, daß die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind, ihre Beiträge so zu kalkulieren, daß die Beiträge konstant bleiben und nicht alle Jahre wieder erhöht werden. Genau das machen aber die PKV Versicherer. indem sie ständig neue Tarife in die Welt setzen und diese zu einem günstigen Preis für Neukunden anbieten. Die Versicherer halten sich nicht an ihre Verpflichtung der konstanten Beiträge.

Versicherte in den bisherigen Tarifen bekommen parallel dazu Beitragserhöhungen mitgeteilt. Das ist die logische Folge von dem ständigen Einrichten  von neuen Tarifen: Das bedeutet, daß die alten Tarife (faktisch) geschlossen werden und neue, junge Versicherte mit geringerem Krankheitsrisiko die preiswerten neuen Tarif bilden.

NACH EIN PAAR  JAHREN GEHT DANN DIESES SPIEL ALLEIN ZU GUNSTEN DER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN UND ZU LASTEN DER VERBRAUCHER WIEDER VON VORNE LOS!

Die Fehler der Beitragserhöhungen

Die Beitragserhöhungen werden dann meist mit Phrasen begründet, daß ja alles teurer wird und natürlich die Leistungen immer besser werden. Ob das so ist, bekommt kein Versicherter richtig nachvollziehbar mitgeteilt.

Genau da hakt aber der BGH mit seiner Rechtsprechung ein und erklärt die völlig allgemeinen Begründungen zu Beitragserhöhungen als nicht ausreichend mit der Folge, daß die jeweiligen Beitragserhöhungen unwirksam sind.

§ 203 VVG schreibt all dies den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, aber viele PKV meinten, sich nicht daran halten zu müssen.

Privaten Krankenversicherer können bekanntlich im laufenden Vetrag einseitig ihre monatlichen Beiträge erhöhen. Allerding muß ein sogenannter Treuhänder diese Erhöhung auf ihre Richtigkeit hin prüfen und das bestätigen. Viele Krankenversicherer machen gegenüber ihren Kunden aber keine konkreten Angaben zu diesem Treuhänderverfahren. Man darf und sollte sich fragen, warum das nicht geschieht?!

Welche Krankenversicherungsverträge kommen in Betracht?

Krankenvollversicherung

Krankentagegeldversicherung

Zusatzversicherungen ( zum Beispiel Zahnzusatzversicherung)

Beihilfeversicherungen

 

Welcher Zeitraum kann rückwirkend gelten gemacht werden?

Mindesten 3-4 Jahre bezogen auf den Jahresanfang

Wahrscheinlich aber bis zu 10 Jahren zurück in die Vergangenheit. Diese juristische Frage ist noch nicht höchstrichterlich geklärt

 

Folgen der Beitragserstattung

Der alte rechtmäßige Beitrag ist dann aktuell für die Zukunft zu zahlen. Ersparnis also nicht nur für die Vergangenheit.

Zinsen auf die Beitragserstattungen

 

Praktische Vorgehensweise 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen erbitten die Übermittlung der jeweiligen vollständigen Beitragserhöhungsschreiben, gegebenenfalls mit Anlagen und die daraus entstandenen Vertragsänderungen, am besten per mail. Wichtig ist , daß die Erhöhungsschreiben der Jahre übermittelt werden, für die eine Rückzahlung gefordert werden soll. Die Forderung muß verständlicherweise ja belegt werden. Meistens kann der Versicherte aber auch Erhöhungsschreiben bei seiner PKV als Kopien anfordern, wenn er  diese Unterlagen nicht aufgehoben hat.

Die anwaltliche Prüfung erfolgt dann für den Kunden unverbindlich. Das Prüfungsergebnis wird dem anfragenden Kunden mitgeteilt. Es erfolgt eine klare Empfehlung, wobei die Entscheidung dem Versicherten bleibt.

Nur Fallkonstellationen mit erfolgsversprechende Umständen werden von den Rechtsanwälten Gödel & Collegen zur Geltendmachung dem Versicherten empfohlen. Wenig sinnvolle Konstellationen sollten nicht weiter bearbeitet werden, was allerdings manche “PKV Hilfe Vereinigungen ” zu tun scheinen.

Nicht berechtigte und fehlerhafte Beitragserhöhungen können und sollten aber mit großer Erfolgsaussicht zurückgeholt werden.

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Basisrente Versicherungen müssen zurückzahlen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/basisrente-versicherungen-muessen-zurueckzahlen/ Fri, 19 Nov 2021 14:53:49 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12963

Basisrente -Versicherungen müssen zurückzahlen

 

Hammer Urteile der Oberlandesgerichte : OLG Köln (20 U 103/20) vom 04.12.2020 macht Ausstieg aus einem Basisrentenvertrag/Rürup Rentenversicherung möglich! Der Versicherte bekommt seine bezahlten Beiträge zurück sowie obendrauf noch Zinsen,

Und damit nicht genug: Ein weiteres Oberlandesgericht (OLG) hat dem Versicherungsnehmer den Ausstieg aus dessen Basisrentenversicherung möglich gemacht, das OLG Karlsruhe. Mit Urteil vom 28.06.2019 ( AZ: 12 U 134/17)  hat die Versicherungsgesellschaft Nürnberger Lebensversicherung zur Rückabwicklung des Rürup Vertrages verurteilt.

Bis zum Jahr 2019 hat – soweit das in Veröffentlichungen zugängig ist -kein deutsches Gericht eine Versicherungsgesellschaft  verurteilt, eine Basisrentenversicherung (Rürup) aufzulösen und rückabzuwickeln. Grund hierfür ist die strenge gesetzliche Regelung des §  10 Absatz 1  Nr, 2 b  EStG , demzufolge eine Basisrentenversicherung ( unter anderem)  n i c h t  g e k ü n d i g t werden darf. Die Gerichte haben damals nicht erkannt, daß ein Widerruf eines fehlerhaften Vertrages eben keine Kündigung oder keine Kapitalisierung ist.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben in juristischer Pionierarbeit Klagen gegen Versicherungsgesellschaften vor den verschiedensten Gerichten geführt. Unter anderem vor den Landgerichten in Köln, Bonn. Göttingen und Frankfurt am Main. Für die mutigen Anleger gab es zunächst leider nur klageabweisende Urteile durch diese Gerichte.

Dann aber kam der Durchbruch : die Rechtsanwälte Gödel und Collegten erreichten ein Urteil beim Landgericht Leipzig, demzufolge der erklärte Widerruf eines Basisrentenvertrages wirksam war und die Versicherung verurteilt wurde, den Vertrag rückabzuwickeln.

Ab diesem Zeitpunkt gaben auch viele andere Gerichte den entsprechenden Klagen von Versicherten recht, wen  es um fehlerhaft zustande gekommene Verträge geht.

Diese Schwierigkeiten der Vertragsauflösung und die Frage der Unkündbarkeit  ist auch nach der gesetzlichen Regelung so, und oft werden die Ausschlüsse sogar in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften noch verschärft, aber oft ist ein spezieller Widerruf möglich und der ist dann sogar weitreichender als eine Kündigung.

Der Vertrag wird gewissermaßen rückwirkend aufgelöst, so, als habe es ihn im Wesentlichen nicht gegeben.

So hat das OLG Köln am 04.12.2020 zugunsten des Versicherungsnehmers geurteilt. In diesem Verfahren ging es um eine Basisrentenversicherung der AachenMünchner Versicherung, jetzt umbenannt in Generali Versicherung.

 

Außergerichtliche Rückzahlung  der Beiträge

 

Die größten Chancen auf Rückabwicklung ihrer Rürup Rente haben Versicherte der AachenMünchner bzw. Generali Versicherung. Versicherungen müssen zurückzahlen.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen können über zahlreiche Fälle berichten, in denen der Widerruf aufgrund fehlerhafter Verträge gegenüber der AachenMünchner Versicherung mit Erfolg erklärt worden ist. Die AachenMünchner Versicherung hat dann außergerichtlich die Verträge rückabgewickelt und die eingezahlten Beiträge erstattet. Der Kunde kann nun sein Geld sinnvoll einsetzen.

Noch immer denken viele Versicherte einer Basdisrentenversicherung, daß diese für sie vorteilhaft und lukrativ sei. Am allerwichtigsten ist für diese Versicherten die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge( zumindest teilweise) steuerlich geltend machen zu können. Das ist aber ein Trugschluß.

Diese steuerliche Möglichkeit war das Verkaufsargument der Politik, der Versicherungen und dabei auch noch oft unterstützt von Empfehlungen der Steuerberater. Aber der Staat holt sich die zunächst eingesparten Steuerbeträge zurück, was viele nicht wissen. Jedenfalls wurde es beim Verkauf der Verträge selten deutlich gesagt.

Die Versteuerung ist lediglich- wie es im Fachjargon heißt – nachgelagert.

Das bedeutet, daß der Versicherte in der Leistungsphase, also wenn er seine Rente aus dem Basisrentenversicherungsvertrag ratierlich ausbezahlt bekommt, diese Rente dann Monat für Monat versteuern muß. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften könnte man zum Kunden sagen : “reingefallen”!

Ganz zu schweigen von der enormen Kostenbelastung der Rürupverträge. Keine vergleichbare Kapitalversicherung hat eine so hohen Kostenanteil wie Basisrentenversicherungen. Der Kunde zahlt und die Versicherung freut sich über Rürup – Versicherungsabschlüsse.

Es ist unterschiedlich bei den einzelnen Versicherungen, welcher Anteil von den monatlichen Beiträgen für Kosten verwandt wird und welcher Anteil der monatlichen Beiträge entweder in die Kapitalanlage fließt oder für den Kauf von Fondsanteile verwendet wird.

Denn nach dem Abschluß sitzt der Kunde in der Kosten – und Zahlfalle. Es gilt : unterschrieben ist unterschrieben und der Vertrag läuft noch sehr lange weiter. Das ist bei “normalen” Lebensversicherungen völlig anders. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben festgestellt, daß viele Versicherte von dem Versicherungsvermittler darüber nicht aufgeklärt worden sind. Der Versicherungsnehmer  kommt im Normalfall aus dem Vertrag bis zu seinem Rentenalter nicht mehr raus, auch wenn er dringend Geld benötigt. Der Kunde kann die Versicherung maximal beitragsfrei stellen, aber die Kosten laufen trotzdem weiter und die Rente in ferner Zukunft wird zudem  immer weniger und geringer durch den Kostenfraß.

Wohl demjenigen, der durch Widerruf aus seiner Basisrentenversicherung aussteigen kann.

Und die Sorge um hohe Steuernachzahlungen ist relativ. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Oktober 2021 entfällt die hohe Nachverzinsung von 6 % pro Jahr. Dies wurde immer als das größte Problem der Steuernachzahlung angesehen. Darüber hinaus sind Steuerbescheide in der Vergangenheit oft rechtskräftig geworden. Aber jenseits von allen steuerlichen Überlegungen ist doch der wahre Vorteil, daß der Versicherte im Falle des erfolgreichen Widerrufs sein Geld wieder hat um es vernünftig anders zu verwenden. Anderenfalls liegt das Geld 10, 20 oder mehr als 30 Jahre fest und man kommt nicht dran, auch wenn der Euro immer schlechter werden sollte.

 

Die Versicherer mit den meisten Fehlern

 

Nachfolgend eine Liste der Rechtsanwälte Gödel & Collegen mit deren (erfolgreichen) Erfahrungen mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften, in deren Verträgen am häufigsten Fehler aufgedeckt werden konnten. Es kommt immer auf die Art und Schwere der Fehler an oder um die Frage, welche Verbraucherinformationen nicht dem Antragssteller zur Verfügung gestellt worden sind. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob seitens des Versicherers oder des eingeschalteten Vermittlers absichtlich keine oder unvollständige Informationen gegeben worden sind. Entscheidend ist , ob objektiv alle erforderlichen und vorgeschriebene Informationen tatsächlich in ordentlicher Form präsentiert worden sind.

Hier die Liste:

AachenMünchner /Generali Lebensversicherung

Nürnberger Lebensversicherung

Continentale Lebensversicherung

Allianz Lebensversicherung

HDI Lebensversicherung

Skandia Lebensversicherung

Hannoversche Lebensversicherung

Standard Life Lebensversicherung

Clerical Medical

Vienna Life

Aber auch andere Lebensversicherungen – je nach Tarif und Jahr des Abschlusses – haben in Ihrem Vertragswerk massive Fehler gemacht, die zu einem späten Widerruf berechtigen.

 

ANLAGERAT : die aktuellen Vertragswerte checken

 

Wer noch immer von seinem Basisrentenvertrag überzeugt ist sollte sich einmal durchrechnen (lassen), wie ihm die nachgelagerte Versteuerung alle steuerlichen Geldvorteile wider abnimmt. Außerdem sollte jeder von seiner Versicherung einmal den aktuellen Wert bzw. eine voraussichtliche spätere Rentenzahlung abfragen und diese Summe mit der Summe seiner Prämieneinzahlungen vergleichen.

Es wird ein böses Erwachen geben.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten, daß ihre kostenlosen Überprüfungen auf Widerrufsmöglichkeiten von Rentenversicherungen erschütternd geringe Kapitalwerte in den Verträgen aufdecken. Die jährlichen Standmitteilungen der Versicherer, so sie überhaupt den Kunden gegenüber regelmäßig gemacht werden, zeigen kein oder selten ein übersichtliches Bild über die Höhe und Stärke der jeweiligen Kapitalanlage auf.

Der Versicherte hat ein nur vages Bild über seine Versicherungsanlage im kopf, wenn es sich überhaupt damit intensiver beschäftigt. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen kommen aufgrund zahlreicher Fälle zu dem Ergebnis, daß die Kunden ein hohes Vertrauen in “ihre Versicherung” haben, ohne die wahren Werte und Kapitalstände tiefgehend gecheckt zu haben.

Die Versicherungsgesellschaften klären aber -aus Eigeninteresse- nicht über hohe Kosten und schlecht laufende Kapitalanlagen auf. Nach den §§   des Versicherungsvertragsgesetzes sind die Versicherer verpflichtet, ihre kunden während der Vertragslaufzeit zu informieren und zu unterstützen. Freilich sieht die Realität anders aus.

Das Ziel eines jeden Anlegers sollte doch sein, sich an seiner Geldanlage zu erfreuen und diese stetig wachsen sehen. Stattdessen sieht die Anlage in vielen fällen wackelig oder gar schlecht aus.

Das muß aber ein Anleger schnell erkennen um handeln zu können. Das bedeutet, die Kapitalanlage muß auf ihre Wertigkeit und Nachhaltigkeit intensiv überprüft werden. Wer das nicht in dem erforderlichen Maße selbst kann sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Nicht unbedingt den Vermittler, der die jeweilige Anlage vermittelt hat, da er wahrscheinlich zu viel Eigeninteresse daran hat, nichts Schlechtes über die Anlage zu sagen.

Eine  “Kapitalanlage – TÜV –  Überprüfung”  ist jedem Versicherten daher dringend zu empfehlen, genauso wie jeder sein Auto von Zeit zu Zeit in der Werkstatt warten läßt. Mehr als durch Nichtstun kann man kaum bei seiner persönlichen Vermögensanlage verlieren.

 

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Endlich Rürup Austritt https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/endlich-ruerup-austritt/ Wed, 10 Nov 2021 15:15:59 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12958

Endlich Rürup Austritt

 

Rürup Leistungen negativ

Die tatsächliche Auszahlungsleistung aus Rürup-Renten (Basisrenten) wird immer schlechter. Sie wird zunehmend zum Verlustgeschäft.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben im Auftrag zahlreicher Mandanten deren Rürup-Verträge auf Wirtschaftlichkeit und prognostizierte Auszahlungsleistungen hin überprüft. Dabei wurden insbesondere die von den Versicherungen mitgeteilten Standmitteilungen bis hin zur jeweils aktuellsten einbezogen.

 

Das Ergebnis ist erschütternd:

 

Ab dem vertragsmäßigem Rentenzahlungsbeginn müsste die ganz überwiegende Mehrzahl der Versicherten 90, 100 Jahre und noch älter werden, um  zumindest die über die Jahre eingezahlten Beiträge dadurch zurückzuerhalten. Von einer Verzinsung über all die vielen Jahre ist dabei noch keine Rede.

 

Im Ergebnis der Überprüfung durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen wurden dabei auch die steuerlichen Vorteile während der Einzahlungsphase einbezogen und dann der – nachgelagerten – Besteuerung während der Auszahlungsphase/Rentenzahlungen gegenübergestellt.

Vielen Versicherten ist nämlich nicht oder nicht wirklich bewusst, das die späteren Rentenzahlungen aus ihren Rürup-Verträgen versteuert werden und somit die Steuervorteile aus der Einzahlungsphase egalisiert werden.

 

Trotz  aller steigenden Lebenserwartung bedeutet das, dass die Rürup-Verträge, wenn sie wie abgeschlossen bis zum -hinausgeschobenen – Rentenalter weiterlaufen, kein sinnvolles wirtschaftliches Invest (mehr) sind.

Hinzu kommt nun aber die Schreckensnachricht: Wie seit diesem Jahr bekannt, steigt die Inflationsrate  in Deutschland auf einmal massiv. So betrug sie beispielsweise im September 3,8 % mit weiterhin steigender Tendenz.

 

Das bedeutet für die Rürup-Verträge, dass die tatsächlichen Zahlleistungen (Rentenzahlungen) in der Zukunft inflationsbereinigt noch wesentlich geringer und schlechter  sind. Dies führt zu dem Ergebnis, dass die eingezahlten Beiträge nicht einmal bei einer sogar sehr langen Lebenszeit von 100 Jahren realisiert werden, sondern deutlich  in der Höhe darunter bleiben. Mit viel Glück werden bei langem Leben vielleicht 80% oder 85 % der eingezahlten Beiträge durch Rentenzahlungen realisiert.

 

Jeder wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer sollte daher Möglichkeiten suchen, aus den Rürup-Rentenverträgen (Basisrenten) auszusteigen und sein Invest zu verlagern.

 

Austritt- aber wie?

 

Die klassischen Gestaltungsmöglichkeiten wie Kündigungen oder Teilauszahlungen vom angesparten Kapital sind dem Versicherungsnehmer aber gesetzlich bei Rürup(Basisrentenverträgen) verwehrt.

Die gesetzliche Grundlage zu Basisrentenverträgen ( Rürup) findet sich in $ 10 Einkommensteuergesetz(EStG):

Die Ansprüche (aus dem Rentenvertrag) dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Untersuchungen zufolge sind diese Ausschlüsse jedem zweiten Versicherten ganz oder teilweise unbekannt. Ein großer Teil der Rürup-Versicherten glaubt sogar, dass er im Falle eines finanziellen Engpasses eine Teilauszahlung oder sogar den aktuellen Rückkaufswert – wie bei normalen Lebensversicherungen – zur Auszahlung verlangen kann.

 

Nach den Bedingungen der Rürup-Rentenversicherungsverträge ist dies aber ausgeschlossen.

 

Hiergegen haben bereits vor einigen Jahren Versicherungsnehmer geklagt und eine Auszahlung des Rückkaufswertes oder zumindest eines Teilbetrages verlangt. In letzter Instanz hat der BGH diesen Anspruch aber zurückgewiesen und es für rechtmäßig erklärt, dass durch Kündigung oder Teilkündigung nicht anteilig eingezahlte Beträge zurückverlangt werden können (BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. IV ZR 402/14).

 

Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Rürup-Basisrentenvertrag kündigt, wird dies automatisch in eine Beitragsfreistellung umgewandelt. Der Versicherungsnehmer muss dann zwar nicht mehr die vereinbarten monatlichen Beiträge bezahlen, aber der Vertrag läuft eben weiter. Ein durchschnittlicher Rürup-Basisrentenversicherungsvertrag hat mindestens 4 – 6 % an jährlichen Kosten. Diese Kosten werden von der beitragsfrei gestellten aufgelaufenen Kapitalsumme (oder den Aktienfonds) von der Versicherungsgesellschaft einfach herausgenommen. Das Kapital des Versicherten reduziert sich daher mit der Folge, dass eine künftige Rente immer geringer ausfällt.

 

Hinzu kommt dann noch die wertfressende Inflation.

 

Mithin ist es gewissermaßen ein Geschenk der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass Versicherte ihren Rürup-Basisrentenversicherungsvertrag widerrufen können, wenn er fehlerhaft zustande gekommen ist oder eine nicht ordnungsgemäße Verbraucherinformation und Belehrung stattgefunden hat. Dies ist seit dem Jahre 2019 bei den Gerichten durchsetzbar und möglich.

 

Voraussetzung ist, dass sogenannte gravierenden Fehler bei Abschluss des Vertrages von der Versicherungsgesellschaft gemacht werden.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben viele Verträge der unterschiedlichen Anbieter geprüft und bei der überwiegenden Zahl Fehler festgestellt, dass die Mehrzahl der Fehler dann auch gravierend ist  und zu einem Widerruf nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH berechtigen.

 

Die Anbieter der Rürup/ Basisrentenverträge:

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben Verträge der folgenden Versicherungsgesellschaften, die Rürup-Basisrentenversicherungsverträge anbieten, geprüft:

 

  • Aachen Münchener
  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • Basler
  • Continentale
  • DBV
  • Debeka
  • Deka
  • DEVK
  • DWS
  • Ergo
  • Europa
  • Familienfürsorge
  • Gothaer
  • Hannoversche
  • Hanse Merkur
  • HDI
  • Heidelberger
  • INTER
  • LV 1871
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Münchener Verein
  • Neue Leben
  • Nürnberger
  • Provinzial
  • R+V
  • Signal Iduna
  • Swiss Life
  • Stuttgarter
  • Universa
  • VGH
  • Volkswohlbund
  • Württembergische
  • WWK

 

Zu beachten ist: Nicht jeder Vertrag ist gleich, auch wenn er bei einer der genannten Gesellschaften abgeschlossen worden ist. Die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen, auch dem Umfang nach, können sich im Laufe der Zeit verändert haben. Es bedarf also einer qualifizierten juristischen Prüfung, ob ein gravierender Fehler bei dem jeweiligen Vertrag vorliegt, der zu einem Widerruf  nach den rechtlichen Vorgaben berechtigt.

Bei einem erfolgreichen Widerruf werden dann die eingezahlten Beiträge erstattet. Es kommt ggfs. zu einem Abzug hinsichtlich der Risikobeiträge, soweit eine erhöhte Todesfallabsicherung enthalten ist.

In der Regel ist dieser Beitragsanteil aber gering.

 

Was wird zur juristischen Prüfung benötigt?

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen weisen darauf hin, dass bei der Überprüfung einer Rürup/Basisrentenversicherung auf deren Möglichkeiten zum Widerruf es sehr darauf ankommt, neben dem Vertrag auch den Antrag vom Abschluss seinerzeit und ein erstelltes Beratungsprotokoll überprüfen zu lassen.

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